Regeln für die ordentliche Katalogisierung in unordentlichen Bibliotheken

- ROK-UB -

 
 

WWW-Ausgabe

 

 

Erste, einzigartige Auflage
Zweite, vollständig überarbeitete und erweiterte Fassung
Dritte, ergänzte und um die ROK-AV erweiterte Fassung
Vierte, um ROK-SE, ROK-CPB und ROK-NBM ergänzte Millenniums-Weihnachtsausgabe


Stand 21. 1. 1992
Stand 25. 11. 1993
Stand 15. 5. 1995
Stand 6. 12. 2000




Aus langjähriger Erfahrung gewissenhaft erarbeitet
von den Mitarbeitern der Titelaufnahme und Sacherschließung der UB Tübingen


Zusammengestellt und bearbeitet von
M. Kellmeyer und B. Fiand

WWW-Edition Copyright © 1997 © 2000 M. Kellmeyer und B. Fiand.
URL: http://homepages.uni-tuebingen.de/juergen.plieninger/rokubbet.htm WWW-Layout: Jürgen Plieninger.
Früher erschienen in: Tübinger Bibliotheksinformationen (TBI), 14.1992, H. 2., S. 56 - 70, 15.1993, H. 2., S. 71f., 16.1994, H. 1, S. 54 - 57, 17.1995, H. 2, S. 75 - 77


 

Ein riesengroßes Dankeschön!

Was wären die genialsten, praktikabelsten und sinnvollsten Regeln, bliebe ihnen die gebührende Verbreitung zum weltweiten Nutzen verwehrt! Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, denjenigen in dankbarer Anerkennung hervorzuheben, der dafür Sorge getragen hat, die ROK-UB in so vorbildlicher und gelungener Weise im Internet zu präsentieren: Herrn Dr. Jürgen Plieninger hiermit unseren allerwärmsten Dank für sein unermüdliches Engagement beim Layout und der Bereitstellung der ROK-UB im WWW! Die bibliothekarische Fachwelt wird den besonderen Nutzen der Online-Ausgabe sicherlich ebenfalls zu würdigen wissen.

Tübingen im April 2001

Martina Kellmeyer
Bettina Fiand

 




 

Wir widmen dieses

Jahrhundertwerk

Frau Margarete Payer,

unserer geschätzten

Kollegin und Lehrerin,

die uns auf den

Pfad des falschen

Regelwerks führte.

 

 

 

 

"Dichter lesen - dazu gehört bloß Zeit...

Aber sie katalogisieren - dazu gehört Genie!"

 




 

Inhalt



Vorwort

"Wir brauchen eben Katalogregeln, die von jedem verstanden werden und so klar und kurz formuliert sind, daß jeder Benutzer sie in den Grundlagen begreifen und ohne lange Einarbeitung anwenden kann"
R. Samulski in: Mitt. NRW NF 4.1954,55

Wieder einmal mehr beweist dieses Zitat die Sehnsucht der Fachwelt nach einem Regelwerk, das ihren gestiegenen bibliothekarischen Ansprüchen genügt.
Dieser gewaltigen Herausforderung haben sich in mühevoller Kleinarbeit und unter Berücksichtigung langjähriger Erfahrungen einige mutige Praktiker gestellt.
Wir legen nun als Resultat ein Regelwerk vor, das dem Katalogisierer eine wertvolle Grundlage und Hilfestellung bei der Lösung komplexer Titelaufnahmeprobleme sein möge und hoffen auf eine rege Diskussion der vorgelegten Arbeit.
Wir werden bemüht sein, in deren Verlauf stetig auf die Vervollkommnung des Regelwerks hinzuarbeiten.

Tübingen, 21.01.1991

M. Möller 


Vorwort

zur 2., vollständig überarbeiteten und erweiterten Fassung (Stand: Nov. 1993)

Der regen Mitarbeit von interessierten Kollegen aus der Praxis ist es zu verdanken, daß ein großer Schritt zur angestrebten Vervollkommnung des Regelwerks getan werden konnte.
Eine Fülle von Erfahrungen und neuen Erkenntnissen wurde für die Ausarbeitung der vorliegenden 2. Auflage verwendet, die nun mit neuer Paragrapheneinteilung und erweitertem Register zur Verfügung steht.

Aufgrund des Interesses an einer raschen Verbreitung und Anwendung des Regelwerks hat sich die Verbundzentrale nun auch entschlossen, es über den FTP-Server [Quelle mittlerweile nicht mehr aktiv] anzubieten.
Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab: Erleichterung der Arbeit einerseits und effektivere Nutzung der Bibliotheksbestände andererseits werden den ROK-UB zum Durchbruch verhelfen.

Tübingen, 25.11.1993

Martina Kellmeyer (geb. Möller)
Bettina Fiand


Vorwort

zur 3., ergänzten und um die ROK-AV (Kapitel V) erweiterten Fassung (Stand: Mai 1995)

Trotz der um sich greifenden Meinung, man solle zum "guten alten" Buch zurückkehren (hier ist Papyrus in Codex-Form gemeint!) ist der Umgang mit modernen AV-Medien durchaus einfach, wenn ein geeignetes Regelwerk vorliegt.

Entgegen ursprünglichen Planungen legen wir die bereits angekündigten und in der Fachwelt mit Spannung erwarteten ROK-AV nicht als eigenständiges Regelwerk, sondern als integrierten Bestandteil des allseits geschätzten Arbeitsinstruments ROK-UB vor.
Da die Grundregeln der ROK-UB in gleicher Weise auch auf AV-Medien anzuwenden sind, ist es für den Fachmann komfortabler, die in der Praxis bewährten ROK-UB mit den Spezialregeln für Nicht-Buch- Materialien vereinigt in der Hand zu haben. Im täglichen Umgang wird sich die Praktikabilität der vorgelegten Paragraphen deutlich herausstellen.

Wie bei den bereits vorangegangenen Fassungen der ROK-UB waren auch hier die Mitarbeiter der Titelaufnahme der UB Tübingen an der Erstellung der ROK-AV beteiligt.

Tübingen, 15.05.1995

Martina Kellmeyer
Bettina Fiand


Vorwort

zur 4. um ROK-SE, ROK-CPB und ROK-NBM ergänzten Millenniums-Weihnachtsausgabe (Stand: Dezember 2000)

"Regelwerk" kommt von "rege". Diesem Umstand ist es zu verdanken, daß wir nunmehr die ROK-UB-Millenniums-Weihnachtsausgabe vorlegen können, in die die "Regeln für die ordentliche Katalogisierung zur SuchErlösung" (ROK-SE), "Regeln für die Ordentliche Katalogisierung speziell in Chaotischen Parlaments- und Behördenbibliotheken des öffentlichen Dienstes" (ROK-CPB; eingegangen in Kapitel I) sowie die "Regeln für die Ordentliche Katalogisierung Neumodischer Bibliothekarsfeindlicher Maschinenlesbarkeiten" (ROK-NBM) unmittelbar eingeflossen sind. Wir sind somit unseren Prinzipien der früheren Ausgaben treu geblieben, ein Regelwerk als Grundlage zur Lösung komplexer Erschließungsprobleme vorzulegen.
Besonderer Dank gebührt hierfür auch den geschätzten Kolleginnen und Kollegen der Universitätsbibliothek Regensburg für ihre engagierte Mitarbeit insbesondere in Bezug auf die Sacherschließung, der Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin, sowie den Kolleginnen der Bibliothek der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Hamburg, deren Unterausschuß ROK-CPB dankenswerterweise Ergänzungen beisteuerte. Umso trauriger sind wir, nichts über das Schicksal und den Verbleib der Ausschußmitglieder in Erfahrung bringen zu können. Wir können daher nur mutmaßen, ob diese möglicherweise in England verschollen sind (s. § 510,1 Anm. 2) oder die Anwendung des bisherigen § 403 gründlich mißverstanden haben, indem sie bei der Hochseetauglichkeitsprüfung der Kongress-Publikationen gleich mit in die Alster, Elbe oder Nordsee gesprungen sind. Die KollegInnen der UB Regensburg verfolgen einen Hinweis, wonach die Arbeitsgruppe unter der Ägide von Ministerialdirigent Dräcker eingerichtet wurde, nachdem dieser seinen Posten als Sonderberater der Europäischen Kommission in Brüssel für die Normierung von Seemannsgarn nach verdienstvoller Arbeit aufgegeben hatte (s. Literaturverzeichnis "Spiegel"). Das bedauerliche Hinscheiden dieses verdienten Beamten hat möglicherweise auch der Arbeitsgruppe ROK-CPB den Garaus gemacht.
Wir freuen uns, mit der vorliegenden Ausgabe den Beweis antreten zu können, daß die ROK-UB ihren Siegeszug durch alle Sparten der Bibliothekswelt angetreten haben. Auch auf internationaler Ebene beginnen sie sich durchzusetzen (vgl. http://members.chello.at/hubert.schlieber/dynamik_unterlage.htm), da sie ein Muster an Flexibilität, Eindeutigkeit und Anwenderfreundlichkeit darstellen.

Tübingen, 6.12.2000

Martina Kellmeyer
Bettina Fiand



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Literaturhinweise

Der geneigten Leser- und Anwenderschaft seien zur weiteren Lektüre dringend empfohlen:

Aus- und Zugaben:

Von Bücherwürmern, Biliothekaren [!] und anderen Tieren.- Tübingen, 1992.- Darin: ROK-UB ...
Signatur der UB Tübingen: 32 B 1411

"Tübinger Bibliotheksinformationen" TBI (vgl. http://www.uni-tuebingen.de/ub/elib/tbi/tbi.htm):
TBI 14 (1992) 2, S. 55-70    1. Auflage
TBI 16 (1994) 1, S. 54-57    ROK-Mitteilungen Nr. 1
TBI 17 (1995) 2, S. 75-77    ROK-Mitteilungen Nr. 2
TBI 15 (1993) 2, S. 71-72    ROK-CPB

"Auskunft" : Mitteilungsblatt Hamburger Bibliotheken 1992,4, S. 339-356

"Bibliotheksebene" : Mitteilungsblatt der Universitätsbibliothek Bielefeld 7,1 (1993) S. 28-34

ftp://ftp.bsz-bw.de/pub/fun [Quelle mittlerweile nicht mehr aktiv]

ROK : Regeln für die ordentliche Katalogisierung in unordentlichen Bibliotheken. - Sonderausgabe der UB Regensburg
http://rzbnw1.bibliothek.uni-regensburg.de/Abteil/Katalog/Interna/ROKUB.HTM [nicht mehr zugänglich]

"Schwäbisches Tagblatt" 6. November 1992: Tübinger Chronik

Verwandte und verschwägerte Literatur:

"Der Spiegel" 33/2000 :
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,89639,00.html

Eco, Umberto: Wie man eine öffentliche Bibliothek organisiert. - Aus: Eco, Umberto: Wie man mit einem Lachs verreist und andere nützliche Ratschläge. - München: dtv, 1996
http://www.tu-berlin.de/zrz/dienste/bibliothek/eco.html

Plieninger, Jürgen: Typologie von Benutzern : eine Realsatire
http://homepages.uni-tuebingen.de/juergen.plieninger/typen.htm

Haefs, Hanswilhelm: Das zweite Handbuch des nutzlosen Wissens : mit sieben unordentlichen Apropos. - München: dtv, 1991

Fuchs, Günter Bruno: Die Ankunft des Großen Unordentlichen in einer ordentlichen Zeit. - Berlin: Wagenbach, 1978

Dräcker, Edmund F.: Evaluation physikalisch-chemischer Methoden zur permanenten Amelioration rekognoszierter Falscheingaben (input-error) : österreichisch-bayerische Feldstudien ; Handbuch. - Verschollene Ausg.



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Kapitel I

Allgemeine Grundsätze zur Erhaltung der Arbeitsmoral

§ 101

Den individuellen Vorlieben und Marotten des Bearbeiters ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen.

§ 102

1. Zu befürchtende Benutzer sind dadurch abzuschrecken, daß jeder 17. (in Worten: siebzehnte) Katalog-Schubkasten mindestens 1/5 (in Worten: ein Fünftel) der Gesamtlänge offensteht und so die Gefahr des Anstoßens besteht.
2. Sonderregel für CPB: Aufgrund des geringeren Katalog-Schubkastenumfanges in kleineren und mittleren Bibliotheken sollte jeder 14. (In Worten: vierzehnte) Katalog-Schubkasten mindestens 1/5 (in Worten: ein Fünftel) der Gesamtlänge offenstehen und so die Gefahr des Anstoßens sicherstellen.

§ 103

1. Um die Arbeitsmoral der Belegschaft zu erhalten, sollte der/die Bereichsleiter/in täglich Gebäck mitbringen.
Anm. 1: Wer meint, daß der/die Bereichsleiter/in den Bereich leitet, meint auch, daß der Zitronenfalter Zitronen faltet.
Anm. 2: Kirschwasserkrapfen sind von dieser Regelung ausgenommen.

2. Sollte er/sie dazu nicht in der Lage sein, so hat er/sie den/die Abteilungsleiter/in dazu anzuhalten.

3. Wahlweise können auch Dauereinrichtungen, wie z. B. Frustbonbonautomaten, eingesetzt werden.
Anm.1: Das Arbeitsmaterial sollte aus gesundheitlichen Gründen nicht gegessen werden.
Anm.2: Vgl. § 514, Anm.

§ 104

1. Nach jedem bearbeiteten Buch ist eine viertelstündige Pause einzulegen.
Anm.: Im Ruheraum ist dafür eine Liege vorzusehen.

2. In jeder 3. Pause wird durch Verschieben der Tische und Stühle Raum für Ausgleichsgymnastik geschaffen. Im Sommer kann wahlweise auch Frisbee gespielt werden. Vgl. § 505.
Anm.: Cityroller und Kickboards sind als Ausgleichssportgeräte nur zugelassen, wenn ausreichend Finanzmittel für die Anschaffung von Ersatzmaterial für Erste-Hilfe-Kästen zur Verfügung stehen, und wenn die Mitarbeiter regelmäßig an entspr. Fortbildungsveranstaltungen (Sport- und Erste-Hilfe-Kurse) teilnehmen.

3. Die durch das Möbelrücken entstandenen Verspannungen sind durch einen staatlich geprüften Masseur zu beheben.

4. Alter, Größe und Körpermaße des zugelassenen Masseurs bestimmt eine einzurichtende Mitarbeiterinnenkommission oder Miss Titelaufnahme bzw. Miss SuchErlösung. Wahlweise kann auch eine Mister-Masseur-Wahl stattfinden.
Anm. 1: Vgl. §§ 303,3; 707.
Anm. 2: Chefs sind grundsätzlich nicht als Masseur zugelassen!

§ 105

Getränke und Zahnpasta stellt der Arbeitgeber.
Anm.: Vgl. auch § 516.



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Kapitel II

Be- und Verarbeitung der zu katalogisierenden Vorlagen

- Festschriften
- Hochschulschriften
- Kongreß-Schriften
- enthaltene und beigefügte Werke
- fortlaufende Sammelwerke

s. Kapitel IV
 

§ 201

Vor der Bearbeitung sind die Bücher im allgemeinen geräuschvoll zu entstauben.

§ 202

Sollten die Bücher ausnahmsweise keinen Staub aufweisen, so tritt § 201 automatisch außer Kraft.

§ 203

Die Bücher sind vor der Katalogisierung vollständig durchzulesen.

§ 204

Beim Durchlesen der Bücher sind für die Benutzer wichtige Textstellen mit Textmarker zu kennzeichnen.

§ 205

An jeder 23. (in Worten: dreiundzwanzigsten) Seite sind Eselsohren anzubringen.

§ 206

1. Schöne Bilder sind im allgemeinen herauszuschneiden und eingerahmt an die Wand zu hängen.

2. Zum Zwecke des Tapetenwechsels werden die Abbildungen regelmäßig am Monatsersten durch das Bildschnittgut des jeweils vergangenen Monats ersetzt.
Anm.: Vgl. auch § 514.

§ 207

Aus Arbeits- und Platzersparnis gehen Bücher, von denen zu erwarten ist, daß sie nur den Titelaufnehmer interessieren, automatisch in dessen Besitz über.

§ 208

Bei der Bearbeitung entstandene Wasser-, Tee-, Kaffee- oder Schokoladenflecken sowie Abdrücke von Fettfingern und dgl. sind vorne im Buch einzutragen.

Und krümeln darf hier nur der Chef!
Anm.: Mit besonderem Einverständnis der Chefin/des Chefs dürfen auch andere Schweine kleckern. Weitere Bearb. s. § 307.

§ 209

1. Es ist zu vermeiden, Kapselschriften gegen Fliegen, Mücken, Spinnen und dgl. einzusetzen.

2. Ersatzweise sind dicke Bücher, Kammerjäger oder Hausmeister heranzuziehen.

Anm. 1: "Insekten" schreiben sich grundsätzlich nicht mit "ck".
Anm. 2: Zu Bücherwürmern vgl. § 306.

§ 210

1. Finnische und ungarische Bücher sind in der hintersten Ecke des Regals zu vergessen.

2. Bei Bedarf kann dieser Paragraph auf weitere Sprachen ausgedehnt werden.
Anm.: Vgl. auch §§ 311,5 ; 408.

§ 211

Unwichtige Stellen des Titelblatts werden durchgestrichen.

§ 212

Bücher, die im Haus - aber nicht auffindbar - sind, werden nach Hörensagen unter Zuhilfenahme der Phantasie katalogisiert und im Katalog nachgewiesen, damit der Benutzer erahnen kann, welche Schätze ihm vorenthalten werden.

§ 213

Es ist zu vermeiden, Bücher von urhebenden Körperschaften zu erwerben.
Vgl. auch §§ 403, 404.

§ 214

Sollte § 213 versehentlich einmal unberücksichtigt bleiben, so sind die entsprechenden Körperschaften im Buch unauffällig mit Tipp-Ex zu tilgen.

§ 215

Dicke Bücher sind dünnen stets voranzustellen und zuerst zu bearbeiten; vorher sind sie nach Format zu ordnen.

§ 216

Die Ziffern der ISBN werden multipliziert und das Ergebnis durch die Seitenzahl dividiert. Die sich ergebende Ziffer ist die Standortnummer.
Vgl. auch § 304.

§ 217

Bei Büchern ohne ISBN wird das Erscheinungsjahr zu der Seitenzahl addiert, um die Standortnummer zu ermitteln.
Vgl. auch § 304.

§ 218

Ist weder ISBN noch Erscheinungsjahr genannt ....
Tja, dann wird's schwierig!

§ 219

Vertippt man sich bei der Eingabe von Ziffern (z. B. in der Signatur, Seitenzahl u. ä.), so können die Titelkarten durch Addition oder Subtraktion des entsprechenden Zahlenwertes korrigiert werden.

Bsp.: 20 B 904 muß heißen 20 B 804
 
 

20 B 904 
      - 100
 
 



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Kapitel III

- Die bibliographische Beschreibung

- Haupt- und Nebeneintragungen

- Ordnung

§ 301

Wird die Titelaufnahme mit Hilfe von EDV (Endgültige Datenverwirranlage) erstellt, gelten Sonderregeln, die von Fall zu Fall neu definiert werden.

§ 302

Die einzelnen Bestandteile der Titelaufnahme werden gemäß der ISBD (Irreführendes Schema der Bibliographischen Darstellung) angegeben.

§ 303

1. Typographische Besonderheiten und Abkürzungen, die auf verschiedene Weise geschrieben werden können, werden nach ästhetischen Gesichtspunkten ggf. geändert.

2. In Zweifelsfällen entscheidet DIE schönste Mitarbeiterin.

3. Zu diesem Zweck finden einmal monatlich Miss-Titelaufnahme-Wahlen statt.

§ 304

Seitenzahlen, die mit ungeraden Zahlen enden, werden grundsätzlich auf den nächsten 1000er (in Worten: Tausender) aufgerundet.
Vgl. auch §§ 216, 217.

§ 305

Ist kein Erscheinungsort in der Vorlage genannt, so wird die Normierung "Mombasa" empfohlen. Bei Bedarf bzw. Bedürfnis kann auch "Timbuktu" verwendet werden.

§ 306

1. Bücherwürmer sind zu zählen und als Beilage in einer lokalen Fußnote aufzuführen.

2. Ihr Vermehrungszustand ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und im Lokalstammsatz zu aktualisieren.

3. Zur Bücherwurm-Hege und -Pflege ist ein Beauftragter mit entsprechender Sonderausbildung einzusetzen.
Vgl. auch § 209.

§ 307

1. Bearbeitungsflecke (vgl. § 208) werden in einer Fußnote aufgeführt.

2. Sind andere Bibliotheken nicht bereit, ihr Exemplar entsprechend nachzubehandeln, so werden sie nur in lokalen Fußnoten angegeben.
Anm. 1.: Die Flecke, nicht die Bibliotheken.
Anm. 2.: Nicht identifizierbare Flecke müssen in einem chemischen Institut analysiert werden.

§ 308

Dieser Paragraph gilt nur freitags.

§ 309

Namen sind Schall und Rauch, daher werden Personen grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Anm. 1.: Dies gilt nur für Namen auf der Haupttitelseite. Sind Verfasser nicht zu ermitteln, vgl. § 311,5.
Anm. 2.: Bei Altbestandsdaten wird ein Verfasser frei erfunden, da die Titelaufnahme sonst zu mager aussieht.
Anm. 3: Vgl. auch § 311,5.

§ 310

1. Die Haupteintragung erhält grundsätzlich die Farbe des Einbandes.

2. Im Zweifelsfall entscheidet das Los, welche Farbe vorliegt.

3. Liegen mehrere Farben vor, erhält das Buch die Haupteintragung unter
- "bunt", bei bis zu drei Farben
- "kunterbunt", bei mehr als drei Farben.

4. Die Farben werden nach Beliebtheitsgrad geordnet.

5. Bücher, deren Einband dem ästhetischen Wohlbefinden des Titelaufnehmers schadet, werden am Ende des Kataloges in grauen Pappschachteln nachgewiesen.

§ 311

1. Wer meint, daß ihm die Übersicht verloren geht, darf den Sachtitel berücksichtigen.

2. Dabei werden die einzelnen Worte des Titels alphabetisch geordnet.
Bsp.:
Vorlage: Das kommt davon, wenn man verreist
Ansetzung: Das davon kommt man verreist wenn

3. Maßgeblicher Sachtitel ist der Rückentitel.

4. Ist dort keiner vorhanden, so wird er mit dokumentenechtem Stift auf dem Buchrücken ergänzt.

5. Schriften, bei denen die Verfasser nicht zu ermitteln sind: die Haupteintragung erfolgt unter dem Hauptsachtitel. Zur besseren Recherchierbarkeit wird unter "Verfasser" eine Nebeneintragung gemacht.

Zwecks Übersichtlichkeit kann nach Sprachen in der für ROK-UB gültigen Reihenfolge sortiert werden.
Anm. vgl. hierzu § 309 Anm. 2, § 210.  

Bsp:
Vorlage: Botany and history of Hortus Malabaricus

(Verfasser ist nicht zu ermitteln)

Ansetzung: And botany history Hortus Malabaricus of

Nebeneintragung: [Verfasser, engl.]

§ 312

Ist ein Katalogkasten vollständig belegt, so muß die Titelaufnahme so geändert werden, daß die Karte in einen anderen Kasten eingelegt werden muß.

§ 313

Sonstige beteiligte Personen werden nur auf direktorialen Erlaß berücksichtigt. Hierbei werden die Funktionsbezeichnungen
[Hrsg.in]   [Hrsg.]
[Mitarb.in]   [Mitarb.]
[Ill.in]   [Ill.]
[Red.in]   [Red.]
[Übers.in]   [Übers.]
[Bearb.in]   [Bearb.]
[Begr.in]   [Begr.]
unterschieden.
Anm.: Im NE-Vermerk wird ggf. zuerst die weibliche sonstige beteiligte Person aufgeführt. Ladies first!
Bsp.:
Vorlage: Handbuch für die zügige Bearbeitung. Herausgegeben von Philip Ruh geb. Böswillibald. Bearbeitet und mit zahlreichen Ratschlägen gewürzt von Philippine Rast
Ansetzung: Bearbeitung die für Handbuch zügige
NE-Vermerk: Rast, Philippine [Bearb.in]; Ruh, Philip [Hrsg.]
Anm.: Die Funktionsbezeichnungen [Köchin] / [Koch] sind nicht vorgesehen.



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Kapitel IV

Besondere Regeln für unerfreuliche Schrifttumsgattungen

§ 401

1. Hochschulschriften werden mit einem strikten Veröffentlichungsverbot belegt, da sich dort Anfänger mit überflüssigen Themen befassen.

2. In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich, jedoch hat der Doktorand als Voraussetzung für die Katalogisierung seiner Hochschulschrift eine Zusatzprüfungsfrage zu beantworten.

§ 402

Bei Festschriften ist den noch lebenden Gefeierten ein Glückwunschschreiben zu übermitteln, und den Verblichenen ein Blumenstrauß aufs Grab zu stellen.

§ 403

Sämtliche Kongreß-Publikationen sind in der Ammer oder bei Bedarf in anderen geeigneten Gewässern auf Hochseetauglichkeit zu prüfen.
Zu diesem Zweck dürfen die Bearbeiter nicht, oder nur mit Schwimmwesten, Taucherausrüstung, U-Boot o.ä. ausgestattet, hinterherspringen, da ihnen unter allen Umständen das Schicksal Edmund F. Dräckers erspart werden muß!
Anm.: Vgl. auch §§ 213 ; 214; Literaturverzeichnis.

§ 404

1. Kongreß-Schriften, die § 403 überstehen, sind nur in Anwesenheit aller Kongreßteilnehmer aufzunehmen.

2. Beschlüsse über Ansetzung, Haupt- und Nebeneintragungen dürfen nur einstimmig gefaßt werden. Vgl. auch §§ 213, 214.

§ 405

Enthaltene oder beigefügte Werke werden aus dem Buch herausgeschnitten und für sich katalogisiert.

§ 406

Mehrbändige Werke werden erst dann bearbeitet, wenn sie vollständig vorliegen.

§ 407

Fortlaufende Sammelwerke [SW] sollten als solche angesehen und nicht zurückgehalten werden.
Synonyme:
weglaufende SW
abhauende SW
verduftende SW
flüchtende SW
ausbrechende SW
verdünnisierende SW
fliehende SW

§ 408

Bücher in unerfreulichen Sprachen vgl. § 210.
Anm.: Vgl. auch § 311,5.

§ 409

Leerparagraph für individuelle Regelungsbedürfnisse.



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Kapitel V

ROK-AV

§ 501

Definition: AV-Materialien sind Abstruse Veröffentlichungen auf bibliotheks- und umweltfeindlichen Materialien.
Z. B.: CDs, Mikrofiches usw.
Anm.: Wo leben die "Abstrusen"?

§ 502

Um deutlich zu machen, welche/r Mitarbeiter/in in der Abteilung die AV- Medien bearbeitet, sollte dessen/deren Arbeitsplatz mit Girlanden aus Filmrollen (vgl. § 511) oder mit Fichemobile (nur theologische Dissertationen) gekennzeichnet werden.
Anm.: Die im Jahr anfallenden Filmrollen können auch der Rottenburger oder Felldorfer Narrenzunft für ihren Umzug gestiftet werden. Andere Narrenzünfte sind auch auf Antrag nicht zuzulassen.

§ 503

Wegen drohender Marmeladisierung ist Gelierzucker 1 : 2,5 (das verstehen nur Hausfrauen bzw. -männer, evtl. auch Hausfreunde) in ausreichenden Mengen zu beantragen. Die dazugehörigen Weck- Gläser sind auf Flohmärkten zu erstehen. (vgl. auch § 508.)
Anm. 1: Für den interessierten Laien: AV-Medien werden nach 10 - 20 Jahren marmeladig und müssen haltbar gemacht werden.
Anm. 2: Marmeladig, nicht konfitürig, musig bzw. Musik!

§ 504

Aus Kostengründen sind die Benutzer verpflichtet, zum Abspielen von Tonträgern (Schallplatten, CDs usw.) ihre eigenen Geräte mitzubringen und im Lesesaal anzuschließen.
Anm. 1: Auf Wunsch wird Oro-Pax ausgegeben.
Anm. 2: Im Katalog wird ein entsprechender Hinweis angebracht.

§ 505

Schallplatten
Schallplatten können bei Bedarf zu Frisbee-Scheiben umgearbeitet werden, indem sie auf Herdplatten bei mittlerer Temperatur (Elektroherd ohne Ceran-Feld) gelegt werden. Die Ränder biegen sich von selbst nach unten.
Anm.: Vgl. hierzu auch § 104,2.

§ 506

CD (Musik)
Musik-CDs sind vor der Bearbeitung in Umlauf zu geben, damit Interessierte Raubkopien erstellen können.
Sollten manche CDs aus dem Umlauf nicht wieder auftauchen, hat man Bearbeitungsaufwand gespart (das freut die Etatkostenüberwachungsstelle, EKÜs).
Anm. 1: Vgl. auch § 508,2.
Anm. 2: Vgl. auch § 515,Anm.

§ 507

CD-ROM

1. Literaturdatenbanken: die dort aufgenommene Literatur muß dem Benutzer der Bibliothek bereitgestellt werden, damit er nicht umsonst recherchiert. Ist dies zu kostenaufwendig, ist auf den Erwerb einer solchen CD zu verzichten.

2. Sonstige CD-ROMs: sind zu teuer und vom Benutzer selbst mitzubringen und anderen Benutzern zur Verfügung zu stellen (in einer Bibliothek wird schließlich ausgeliehen).

§ 508

Disketten

1. 5 1/4 Zoll Disketten (in Worten: Fünf-Einviertel-Zoll-Disketten) sind zu lochen und abzuheften, vorher sind sie mit einem Virus zu versehen, der möglichst nicht im Loch verschwinden sollte. Für den Bearbeiter sind Impfungen oder Antibiotika nicht nötig, da Einweg-Handschuhe ausreichenden Schutz bieten.
Anm.: Einweg-Handschuhe, nicht Einweck-Handschuhe, s. a. § 503.

2. 3 1/2 Zoll Disketten (in Worten: Drei-Einhalb-Zoll-Disketten) können zur Arbeitserleichterung mit Magneten bearbeitet werden. Dadurch wird eine weitere Bearbeitung überflüssig.
Anm.: Das freut die EKÜs, s. a. § 506.

§ 509

Mikrofiche-Sammlungen

Umfangreichen Mikrofiche-Sammlungen wird der Zugang in die Bibliothek verwehrt. Sollte es dennoch einer Sammlung gelingen sich einzuschleichen, so werden die einzelnen Fiches auf internationales Titelkartenformat zurechtgeschnitten und im Katalog unter "M" wie "Mikrofiche-Sammlungen" eingelegt.

Anm.: Vgl. auch §510,2.

§ 510

Einzelne Mikrofiches

1. Einzeln anfallende Mikrofiches werden auf einem Tablett von Abteilung zu Abteilung getragen. So können Ausflüge nach England vermieden werden. Die Tabletts dazu können von der Cafeteria oder Mensa entliehen werden.
Anm. 1: Spezialwünsche das Dekor der Tabletts betreffend nimmt nur die Verwaltung entgegen.
Anm. 2: § 510,1 entfällt, wenn die Ausflüge nach England in Begleitung von BibliothekarInnen stattfinden.

2. Unliebsame Einzelmikrofiches werden gesammelt und bei ausreichender Menge nach § 509 behandelt.

§ 511

Mikrofilme

werden vor der Katalogisierung in Dia-Format geschnitten und gerahmt. Das erspart die Anschaffung von Mikrofilm-Lesegeräten.
Anm. 1: Einen Gucki hat jeder!
Anm. 2: s. auch § 502.

§ 512

Video-Filme

Videos ohne ausreichende Angaben werden entsprechend dem indischen Verbrennungsritual entsorgt.
Anm.: Nur im Freien wegen der giftigen Dämpfe.

§ 513

Spiele,

insbesondere von Praktikanten, müssen von einer zu gründenden Spiele-Kommission auf ihre Tauglichkeit getestet werden.

§ 514

Stifte

Falls das Bildschnittgut des Vormonats zur Verwendung gemäß § 206 nicht geeignet ist, sind Stifte zum Anfertigen neuer Gemälde zu verwenden. Auch hier empfiehlt sich eine Expertengruppe Kunst.
Anm. 1: Nur bei knappen Etatmitteln zur Arbeitsmaterialbeschaffung dürfen die Stifte zur Arbeit verwendet werden.
Anm. 2: Vgl. aber dazu § 103,Anm.1

§ 515

Glockenspiele

Diese sind dem hauseigenen Orchester zu stiften; falls keines besteht, ist eines zu gründen. Anläßlich der Weihnachtsfeier oder des geselligen Beisammenseins nach Betriebsausflügen, Dämmerschoppen o. ä. müssen diese Beilagen dem Kollegenkreis vorgeführt werden.
Anm.: Falls das Orchester so gut ist, um CD-Aufnahmen zu rechtfertigen, sind diese nach § 506 zu behandeln.

§ 516

Zahnbürsten dürfen wegen der Hygiene nur vom Abteilungsleiter bzw. von seinem Stellvertreter benutzt werden.
Anm. 1: Klobürsten sind von dieser Regelung ausgenommen.
Anm. 2: Zahnpasta stiftet der Chef, s. a. § 105.



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Kapitel VI

ROK-NBM

 

§ 601

Die "Regeln für die Ordentliche Katalogisierung Neumodischer Bibliothekarsfeindlicher Maschinenlesbarkeiten" sind anzuwenden auf E-PUBlikationen, also auf Eklige, Papierverachtende, Unerfreuliche, Bücherfeindliche Veröffentlichungen.

§ 602

Tippfehler in den Originaldokumenten sind von eigens dafür ausgebildeten Ostfriesen per Tipp-Ex auf dem Bildschirm auszumerzen.

§ 603

Autoren von E-PUBs können in Ausnahmefällen die Erschließung selbst vornehmen, sofern sie eine Prüfung in ROK-UB erfolgreich abgelegt haben.

§ 604

Die §§ 216 bis 219 treten bei E-PUBs außer Kraft. Zur Standortbestimmung werden die "e"s im Text maschinell gezählt und durch die Anzahl der Wörter dividiert. Die Quersumme des Ergebnisses bildet das Unterverzeichnis auf dem bibliothekseigenen E-PUB-Server. Taschenrechner sind zur Bearbeitung zugelassen.
Anm.: Vgl. § 705,Anm.

§ 605

Der eigentliche Dateiname wird aus einer alphabetisch geordneten Buchstabenkombination gebildet, die sich zusammensetzt aus dem Familiennamen der Miss Titelaufnahme und des Vornamens der Großmutter mütterlicherseits des Verfassers. Bei gleichlautenden Dateinamen wird statt Miss Titelaufnahme die Miss SuchErlösung herangezogen.



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Kapitel VII

ROK-SE

 

(Die in Kapitel I bis V aufgeführten Regelungen gelten selbstverständlich auch für die SE, sofern sie sich nicht ausdrücklich auf die Formalerschließung beziehen. Insbesondere den Grundregeln von Kapitel I ist Folge zu leisten!)

§ 701

Definition: Bei den ROK-SE handelt es sich um Regeln zur SuchErlösung mittels Sacherschließung.

§ 702

Die zu beschlagwortenden Bücher sind der Größe nach (größtes Buch unten) horizontal zu sortieren, dabei müssen die Ecken sorgfältig ausgerichtet werden. Bei gleicher Größe ist auf eine harmonische Farbzusammenstellung zu achten. In Zweifelsfällen entscheiden Miss SuchErlösung. Es ist darauf zu achten, daß Titel und Signatur des Buches nicht erkennbar sind. Dadurch wird die Suche mit möglichst vielen hilfsbereiten KollegInnen abwechslungsreich und kommunikativ gestaltet. Außerdem bringt die Suche über verschiedene Regalebenen und das Umschichten der Bücherstapel den Kreislauf in Schwung.
Anm.: Vgl. § 104,3.

§ 703

Es ist dafür zu sorgen, daß der Laufzettel in jedem Buch an anderer Stelle sorgfältig versteckt wird, damit § 702 in jedem Fall greift.
Anm.: Es bleibt der einzelnen Bibliothek überlassen, ob sie dabei den Laufzettel bündig an der oberen Buchkante ausrichtet.

§ 704

Die Länge der Schlagwortketten muß mindestens so groß sein, daß sie einmal um den Hals geschlungen werden können. Ersatzweise darf auch von Edmund F. Dräcker autorisiertes Seemannsgarn verwendet werden.
Anm. 1: Alte Zöpfe werden grundsätzlich nicht zu diesem Zweck verwendet.
Anm. 2: Die im Jahr anfallenden Schlagwortketten können auch wie Filmrollen der Rottenburger oder Felldorfer Narrenzunft für ihren Umzug gestiftet werden. Vgl. § 502,Anm.

§ 705

Die Anzahl der Schlagwortketten berechnet sich aus dem Produkt der Kettenglieder der einzelnen Schlagwortketten mit der Seitenzahl des Werkes, wobei von römischen Zahlen die Wurzel zu ziehen ist.
Anm.: Taschenrechner sind zur Bearbeitung zugelassen. Ein abgeschlossenes Mathematikstudium ist nicht zwingend vorgeschrieben.

§ 706

Die Schlagwortbegriffe sollen das Thema treffen, nicht erschlagen. Gladiatoren, Terminatoren und Highlander sind daher von der Verschlagwortung ausgeschlossen. Als Bibliotheksbenutzer haben sie die Waffen an der Garderobe abzugeben.

§ 707

Die Reihenfolge der Kettenglieder wird von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe oder Miss SuchErlösung ermittelt. Zu diesem Zweck finden einmal monatlich Miss-SuchErlösung-Wahlen statt.
Anm.: Die Zuständigkeit von Miss SuchErlösung kann sich auch auf § 104,4 erstrecken, sofern ein eigener Masseur für die SuchErlösung gewünscht wird.

§ 708

Die Normschlagwörter sollen bevorzugt durch geschultes Personal am Mikrofichekatalog ermittelt werden, nur in Notfällen kann auf die Online-Version zurückgegriffen werden, um das Datennetz nicht über Gebühr zu belasten.

§ 709

Die Verknüpfung der Schlagwortketten ist vorzugsweise an Tagen mit günstigem Biowetter zu tätigen. Bei Regen werden grundsätzlich keine Ketten verknüpft.

§ 710

Nur gut abgelagerte und häufig umgeschichtete Bücher dürfen bearbeitet werden (Liegezeit mindestens ein halbes Jahr).
Anm.: Vgl. § 702.

§ 711

Zur Durchsatz- und Statistikerhöhung ist darauf zu achten, daß möglichst viele einfach zu verschlagwortende Werke beschafft werden. Für die anderen gilt § 710.

§ 712

Die Verbreitung der ROK-UB-SuchErlösungsrichtlinien darf nicht beendet werden, bevor Europa nicht flächendeckend versorgt ist. Sollte Bedarf angemeldet werden, ist für das neue Jahrtausend auch eine Ausdehnung der Aktivitäten auf andere Kontinente möglich.



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Register

(Zahlen ordnen nach Buchstaben)

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Stich- / Schlagwort: Paragraph / Kapitel

Abbildungen: 206,2 s. auch: Bilder, Gemälde
Abdrücke von Fettfingern: 208
Abhauende Sammelwerke: 407
Abheften: 508
Abkürzungen: 303,1
Abschreckung von Benutzern: 102
Abstruse Veröffentlichungen: Kapitel V
Abteilungsleiter/in: 103,2; 516 s. auch: Bereichsleiter/in, Chef/in
Addition: 217; 219
Ad-hoc-Arbeitsgruppe: 707
Änderungen: 303; 312 s. auch: Korrektur
Ästhetische Gesichtspunkte: 303,1
Ästhetisches Wohlbefinden: 310,5
Aktualisieren des Lokalstammsatzes 306,2
Altbestandsdaten: 309,Anm.2
Alte Zöpfe: 704,Anm. 1
Ammer: 403
Analyse, chemische: 307,2Anm.2
Anfänger: 401
Ansetzung: 404,2
Anstoßen: 102
Antibiotika: 508,1
Anwesenheit: 404
Arbeitgeber: 105
Arbeitsersparnis: 207; 508,2; 506
Arbeitsmaterial: 103,3Anm.1.; 514,Anm.1
Arbeitsmoral: Kapitel I
Aufhängen: 206,1
Aufrundung: 304
Ausbrechende Sammelwerke: 407
Ausflüge nach England: 510
Ausgleichsgymnastik: 104,2; 505
Ausnahmen: 401
Ausschneiden: s. Herausschneiden
Automat: 103,3
Autor: s. Verfasser
AV-Materialien: Kapitel V
AV-Medien: Kapitel V

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Bearbeiter: 101; 310; 508 s. auch: Kollegen; Mitarbeiter
Bearbeitungsflecke: 307,1  s. auch: Flecke
Beaufragte/r: 306,3
Bedarf: 210,2; 305; 403; 505
Bedürfnis: 305
Beigefügte Werke: 405
Beilage: 306,1 s. auch: Kapitel V
Beisammensein, geselliges: 515
Beliebtheitsgrad: 310,4
Benutzer: 204; 212; 504; 507,2
- zu befürchtende: 102
Bereichsleiter/in: 103,1 s. auch: Abteilungsleiter/in, Chef/in
Beschlüsse, einstimmige: 404,2
Beschreibung, bibliographische: Kapitel III
Besonderheiten, typographische: 303,1
Beteiligte Personen: 313
Betriebsausflüge: 515
Bibliographische
- Beschreibung: Kapitel III
- Darstellung: 302
Bibliothekarsfeindliche Maschinenlesbarkeiten: Kapitel VI
Bibliotheksfeindlich: Kapitel V
Bilder: s. auch: Abbildungen, Gemälde
- schöne: 206,1; 514
Bildschnittgut: 206,2; 514
Biowetter: 709
Blumenstrauß: 402
Buchrücken: 311,4
Bücher: s. auch: Vorlagen
- abgelagerte: 710
- dicke: 209,2; 215
- dünne: 215
- Größe: 702
- nicht auffindbare: 212
- staubige: 201
- umgeschichtete: 710
Bücherfeindliche Veröffentlichungen: Kapitel VI
Bücherwurmbeauftragter: 306,3
Bücherwürmer: 209,Anm.2; 306
Bücherwurmhege: 306,3
Bücherwurmpflege: 306,3
Bunt: 310,3

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Cafeteria: 510
CD
- Musik: 506
- ROM: 507
- Sonstige: 507,2
CD-Aufnahmen: 515,Anm.
Ceran-Feld: 505
Chef/in: 208; 516,Anm.2 s. auch: Abteilungsleiter/in, : Bereichsleiter/in
Chemisches Institut: 307,Anm.2
Cityroller: 104,2
CPB: 102,2

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Dämpfe, giftige: 512,Anm.
Dämmerschoppen: 515
Darstellung, bibliographische: 302
Datenverwirranlage, endgültige: 301
Dateiname: 605
Datennetz: 708
Dauereinrichtungen: 103,3
Dekor: 510
Dia-Format: 511
Dicke Bücher: 209,2; 215
Direktorialer Erlaß: 313
Disketten: 508
Dissertationen: s. auch: Hochschulschriften
- theologische: 502
Division: 216, 604
Doktorand: 401
Dokumentenechter Stift: 311,4
Dräcker, Edmund F.: 403, 704, Literaturverzeichnis
Drei-Einhalb-Zoll-Disketten: 508,2
Dünne Bücher: 215
Durchlesen, vollständiges: 203; 204
Durchsatzerhöhung: 711
Durchstreichen: 211 s. auch: Tilgen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

e.: 604
Ecke des Regals, hinterste: 210,1
EDV: 301
Einband: 310,1; 310,5
Eineinhalb-Zoll-Disketten: 508,1
Einrahmen
- Bilder: 206,1
- Dias: 511
Einstimmige Beschlüsse: 404,2
Einweg-Handschuhe: 508,1
Einzelne Mikrofiches: 510
Eklige Veröffentlichungen: Kapitel VI
EKÜs: 506; 508
Elektroherd: 505
Ende des Katalogs: 310,5
Endgültige Datenverwirranlage: 301
England, Ausflüge nach: 510
Enthaltene Werke: 405
Entsorgung: 512
Entstauben, geräuschvoll: 201
E-Publikationen: Kapitel VI
Erfinden von Verfassern: 309,Anm.2
Ergänzungen: 311,4
Erhaltung der Arbeitsmoral: Kapitel I
Erlaß, direktorialer: 313
Erscheinungsjahr: 217; 218
Erscheinungsort: 305
Erste-Hilfe: 104,2,Anm.
Erwerbung
- Arbeitsmaterial: 514,Anm.1
- CD: 507
- Mikrofiche: 509
- Mikrofilmlesegeräte: 511
- Urheber: 213
Eselsohren: 205
Etatkostenüberwachungsstelle: 506; 508
Europa: 712
Expertengruppe Kunst: 514

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Farbe: 310,1; 310,2; 310,3; 310,4
Farben: s. auch: bunt, kunterbunt, grau
Fasching: 502
Fasnet: 502
Felldorfer Narrenzunft: 502; 704,Anm.2
Festschriften: 402
Fettfinger: 208
Fettflecken: 208
Fichemobile: 502
Filme: 511; 512
Finnisch: 210,1
Flecke: 208; 307,2Anm.1,  s. auch: Wasser-, Tee-, schokoladen-, Fett-
- nicht identifizierbare: 307,2,Anm.2
Fliegen: 209,1
Fliehende Sammelwerke: 407
Flohmarkt: 503
Flüchtende Sammelwerke: 407
Format: 215
- Dia-: 511
- internationales Titelkarten-: 509
Fortlaufende Sammelwerke: 407
Frei erfundene Verfasser: 309,Anm.2
Freitag: 308
Frisbee-Scheiben: 104; 505
Frustbonbonautomat: 103,3
Funktionsbezeichnungen: 313
Fußnote: 307,1
Fußnote, lokale: 306,1; 307,2

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Garderobe: 706
Gebäck: 103,1
Gefahr des Anstoßens: 102
Gefeierte: 402
Gelierzucker: 503
Gemälde: 514
Geräte: 504; 511
Geräuschvolles Entstauben: 201
Gerahmt
- Bilder: 206,1
- Dias: 511
Geselliges Beisammensein: 515
Gesichtspunkte, ästhetische: 303,1
Getränke: 105
Gewässer: 403
Giftige Dämpfe: 512,Anm.
Girlanden: 502
Gladiatoren: 706
Glockenspiele: 515
Glückwunschschreiben: 402
Grab: 402
Graue Pappschachteln: 310,5
Großmutter
- mütterlicherseits: 605
- Vorname: 605
Gucki: 511,Anm.1
Gymnastik: s. Ausgleichsgymnastik

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Haltbarmachung: 503
Hamburg: Vorwort 4. Aufl.
Handschuhe, Einweg-: 508,1
Haupteintragung: Kapitel III; 310,1; 310,3; 311,5; 404,2
Hauptsachtitel: 311,1; 311,5 s. auch: Sachtitel
Haupttitelseite: 309,Anm.1
Hauseigenes Orchester: 515
Hausfrauen: 503
Hausfreunde: 503
Hausmänner: 503
Hausmeister: 209,2
Herausschneiden von
- Bildern: 206
- Werken: 405
Herdplatten: 505
Highlander: 706
Hinterste Ecke des Regals: 210,1
Hochschulschriften: 401 s. auch: Dissertationen
Hochseetauglichkeit: 403
Hörensagen: 212
Hygiene: 516

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Impfung: 508,1
Indisches Verbrennungsritual: 512
Individuelle Regelungsbedürfnisse: 409
Insekten: 209,Anm.1 s. auch: Fliegen, Mücken, Spinnen, Bücherwürmer
Institut, chemisches: 307,Anm.2
Internationales Titelkartenformat 509
Irreführendes Schema der bibliographischen Darstellung : 302
ISBD: 302
ISBN: 216; 217; 218

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Jahrtausend: 712; s. auch Millennium

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Kaffeeflecken: 208
Kammerjäger: 209,2
Kapselschriften: 209
Karneval: 502
Katalogende: 310,5
Katalogschübe: 102; 312
Kickboard: 104,2,Anm.
Kirschwasserkrapfen: 103,1
Kleckern: 208
Klobürsten: 516,Anm.1
Körperschaften, Urheber: 213; 214
Kollegen:
- hilfsbereite: 702
s. auch Bearbeiter; Mitarbeiter
Konfitürig: 503
Kongresse: 403; 404
Kongressteilnehmer: 404
Kontinente: 712
Korrektur: 219 s. auch: Änderungen
Kosten: 504; 507; 514,Anm.1
Kreislauf: 702
Krümeln: 208
Kunst, Expertengruppe: 514
Kunterbunt: 310,3

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Ladies: 313
Laufzettel: 703
Leerparagraph: 409
Lektüre der Vorlagen: 203; 204
Lesegerät, Mikrofilm-: 511
Lesen: s. Durchlesen
Liege: 104,1Anm.
Literaturdatenbanken: 507,1
Lochen: 508
Lokale Fußnoten: 306,1; 307,2
Lokalstammsatz, aktualisieren: 306,2
Los: 310,2

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Männliche Personen: 104,3; 313
Magere Titelaufnahme: 309,Anm.2
Magnet: 508,2
Markieren von Textstellen: 204
Marmeladig: 503
Marmeladisierung: 503
Marotten: 101
Maschinenlesbarkeiten: Kapitel VI
Masseur, staatlich geprüfter: 104,3
Mathematikstudium: 705,Anm.
Mehrbändige Werke: 406
Mensa: 510
Mikrofiches, einzelne: 510
Mikrofichekatalog: 708
Mikrofiche-Sammlungen: 509
Mikrofilme: 511
Mikrofilm-Lesegerät: 511
Millenniums-Ausgabe: Vorwort 4. Aufl. s. auch Jahrtausend
Miss-Sucherlösung: 104,4; 605; 702; 707
Miss-Titelaufnahme: 104,4, 303,3, 605
Mister-Masseur-Wahl: 104,4
Mitarbeiter: 502; 515 s. auch: Bearbeiter; Kollegen
Mitarbeiterin, schönste: 303,2
Möbelrücken: 104,3
Mombasa: 305
Mücken: 209,1
Multiplikation: 216
Musig: 503
Musik: 503; 506
Musik-CD: 506

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Nachbehandlung: 307,2
Namen: 309 s. auch: Verfasser, Personen
Narrenzunft,
- Felldorfer: 502; 704,Anm.2
- Rottenburger: 502; 704,Anm.2
NBM: Kapitel VI
Nebeneintragung: Kapitel III; 404,2
Nebeneintragungsvermerk: 313,Anm.
Neumodische Maschinenlesbarkeiten: Kapitel VI
Nicht
- auffindbare Bücher: 212
- identifizierbare Flecke: 307,Anm.2
- zu ermittelnde Verfasser 309,Anm.1; 311,5
Norm-Schlagwort: 708
Normierung: 305

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Online-Katalog: 708
Orchester, hauseigenes: 515
Ordnung: Kapitel III; 215
Oro-Pax: 504
Ostfriesen
- ausgebildete: 602

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Papierverachtende Veröffentlichungen: Kapitel VI
Pappschachteln, graue: 310,5
Pause: 104
Personen: 309, s. auch: Gefeierte, Namen, Verfasser
- lebende: 402
- männliche: 104,3; 313
- sonstige beteiligte: 313
- verblichene: 402
- weibliche: 303,2; 313
Personennamen: 309
Phantasie: 212
Platzersparnis: 207
Praktikanten: 513
Prüfung
- Hochschulschriften: 401
- ROK-UB: 603

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Quersumme: 604

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Rahmen
- Bilder: 206,1
- Dias: 511
Raubkopie: 506
Rauch: 309
Recherchierbarkeit: 311,5
Regal, hinterste Ecke: 210,1
Regalebenen: 702
Regelungsbedürfnisse, individuelle 409
Regen: 709
Regensburg: Vorwort 4. Aufl.
Römische Zahlen: 705
ROK-AV: Kapitel V
ROK-NBM: Kapitel VI
ROK-SE: Kapitel VII
Rottenburger Narrenzunft: 502
Rückentitel: 311,3, s. auch: Sachtitel
Ruheraum: 104,1Anm.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Sacherschließung: Kapitel VII
Sachtitel: 311 s. auch: Hauptsachtitel, Rückentitel
Sammelwerke, fortlaufende: 407
Schachteln: 310,5
Schätze: 212
Schall: 309
Schallplatten: 505
Schema der bibliographischen Darstellung: 302
Schlagwortketten: 704; 705; 707; 709
Schneiden: s. Herausschneiden, Zurechtschneiden
Schöne Bilder: 206,1
Schönste Mitarbeiterin: 303,2
Schokoladenflecken: 208
Schrifttumsgattungen, unerfreuliche: Kapitel IV
Schutz: 508
Schweine: 208
Schwerin: Vorwort 4. Aufl.
Schwung: 702
Schwimmwesten: 403
Seemannsgarn: 704
Seitenzahl: 216; 217; 219; 304
Server: 604
Signatur: 219; 702 s. auch: Standortnummer
Sonderausbildung: 306,3
Sonderregeln: 102,2; 301
Sonstige
- beteiligte Personen: 313
- CD-ROMs: 507,2
Spiele: 513
Spiele-Kommission: 513
Spinnen: 209,1
Sport: 104,2,Anm.
Sprachen: 311,5 s. auch: Finnisch, Ungarisch
- unerfreuliche: 210,2; 408
Sprachenreihe: 311,5
Staatlich geprüfter Masseur: 104,3
Standortnummer: 216; 217; 219 s. auch: Signatur
Statistik: 711
Staub: 202
Stellvertreter: 516
Stift, dokumentenechter: 311,4
Stifte: 514
Streichen: s. Durchstreichen, Tilgen
Stühle: 104,2
Subtraktion: 219
Suche
- abwechslungsreiche: 702; 703
- kommunikative: 702; 703
- nach Büchern: 702; 703
Sucherlösung: Kapitel VII

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Tablett: 510
Tapetenwechsel: 206,2
Taschenrechner: 604; 705,Anm.
Taucherausrüstung: 403
Tauglichkeit: 403; 513
Tausender: 304
Teeflecken: 208
Terminatoren: 706
Textmarker: 204
Textstellen markieren: 204
Themen, überflüssige: 401
Theologische Dissertationen: 502
Tilgen, mit Tipp-Ex: 214; 602
Timbuktu: 305
Tipp-Ex: 214; 602
Tippfehler: 602
Tische: 104,2
Titelaufnahme, magere: 309,Anm.2
Titelaufnehmer: s. Bearbeiter
Titelblatt, unwichtige Stellen: 211
Titelkarten: 219
Titelkartenformat, internationales: 509
Toilettenbürste: s. Klobürste
Tonträger: s. Kapitel V
Typographische Besonderheiten: 303,1

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

U-Boot: 403
Überflüssige Themen: 401
Übersicht: 311,1; 311,5
Umarbeiten: 505
Umlauf: 506
Umschichten von Büchern: 702
Umweltfeindlich: Kapitel V
Umzug: 502
Unerfreuliche
- Schrifttumsgattungen: Kapitel IV
- Sprachen: 210,2; 408
- Veröffentlichungen: Kapitel VI
Ungarisch: 210,1
Ungerade Zahlen: 304
Unterverzeichnis: 604
Unwichtige Stellen, Titelblatt: 211
Urheber: 213; 214

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Verblichene: 402
Verbreitung
- ROK-SE: 712
Verbrennungsritual, indisches: 512
Verdünnisierende Sammelwerke: 407
Verduftende Sammelwerke: 407
Verfasser: s. auch: Namen, Personen
- frei erfundene: 309,Anm.2
- nicht zu ermittelnde: 309,Anm.1; 311,5
- von E-PUBs: 603
Vergessen: 210,1
Verloren gegangene
- Bücher: 212
- Übersicht: 311,1
Vermehrungszustand: 306,2
Veröffentlichungen
- abstruse: Kapitel V
- bücherfeindliche: 601
- eklige: 601
- papierverachtende: 601
- unerfreuliche: 601
Veröffentlichungsverbot: 401
Verschieben: 104
Verspannungen: 104,3
Vertippen: 219
Video-Filme: 512
Virus: 508,1
Vollständige Werke: 406
Vollständiges Durchlesen: 203; 204
Vorlagen
- be- und verarbeiten: Kapitel II
- lesen: 203; 204
Vorlieben: 101
- der Bearbeiter: 101
- individuelle: 101

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Waffen: 706
Wasserflecken: 208
Weck-Gläser: 503
Weglaufende Sammelwerke: 407
Werken: 405
Weibliche Personen: 303,2; 313
Weihnachts-Ausgabe: Vorwort 4. Aufl.
Weihnachtsfeier: 515
Werke
- beigefügte: 405
- enthaltene: 405
- mehrbändige: 406
- vollständige: 406
Wohlbefinden, ästhetisches: 310,5
Wurzel: 705

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Zählen von Bücherwürmern: 306,1
Zahlen: s. auch: Ziffern
- römische: 705
- ungerade: 304
Zahlenwert: 219
Zahnbürsten: 516
Zahnpasta: 105; 516, Anm.2
Ziffern: 216; 219, s. auch: Zahlen
Zitronenfalter: 103,1,Anm.1
Zöpfe, alte: 704,Anm.1
Zurechtschneiden von Mikrofiches: 509
Zurückhalten: 407
Zusatzprüfung, Hochschulschriften: 401
Zweifelsfälle: 303,2; 310,2; 702
3-1/2-Zoll-Disketten: 508,2
5-1/4-Zoll-Disketten: 508,1