Regeln für die ordentliche Katalogisierung in unordentlichen Bibliotheken
- ROK-UB -
WWW-Ausgabe
Erste, einzigartige Auflage
Zweite, vollständig überarbeitete und erweiterte Fassung
Dritte, ergänzte und um die ROK-AV erweiterte Fassung
Vierte, um ROK-SE, ROK-CPB und ROK-NBM ergänzte Millenniums-Weihnachtsausgabe
Stand 21. 1. 1992
Stand 25. 11. 1993
Stand 15. 5. 1995
Stand 6. 12. 2000
Aus langjähriger Erfahrung gewissenhaft erarbeitet
von den Mitarbeitern der Titelaufnahme und Sacherschließung der UB Tübingen
Zusammengestellt und bearbeitet von
M. Kellmeyer und B. Fiand
WWW-Edition Copyright © 1997 © 2000 M. Kellmeyer und B. Fiand.
URL: http://homepages.uni-tuebingen.de/juergen.plieninger/rokubbet.htm
WWW-Layout: Jürgen Plieninger.
Früher erschienen in: Tübinger
Bibliotheksinformationen (TBI),
14.1992, H. 2., S. 56 - 70, 15.1993, H. 2., S. 71f., 16.1994, H. 1, S.
54 - 57, 17.1995, H. 2, S. 75 - 77
Ein riesengroßes Dankeschön!
Was wären die genialsten, praktikabelsten und sinnvollsten Regeln, bliebe ihnen die gebührende Verbreitung zum weltweiten Nutzen verwehrt! Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, denjenigen in dankbarer Anerkennung hervorzuheben, der dafür Sorge getragen hat, die ROK-UB in so vorbildlicher und gelungener Weise im Internet zu präsentieren: Herrn Dr. Jürgen Plieninger hiermit unseren allerwärmsten Dank für sein unermüdliches Engagement beim Layout und der Bereitstellung der ROK-UB im WWW! Die bibliothekarische Fachwelt wird den besonderen Nutzen der Online-Ausgabe sicherlich ebenfalls zu würdigen wissen.
Tübingen im April 2001
Martina Kellmeyer
Bettina Fiand
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Wir widmen dieses
Jahrhundertwerk
Frau Margarete Payer,
unserer geschätzten
Kollegin und Lehrerin,
die uns auf den
Pfad des falschen
Regelwerks führte.
"Dichter lesen - dazu gehört bloß Zeit...
Aber sie katalogisieren - dazu gehört Genie!"
|
Inhalt
Vorwort
"Wir brauchen eben Katalogregeln, die von jedem verstanden werden und so
klar und kurz formuliert sind, daß jeder Benutzer sie in den Grundlagen
begreifen und ohne lange Einarbeitung anwenden kann"
R. Samulski in: Mitt. NRW NF 4.1954,55
Wieder einmal mehr beweist dieses Zitat die Sehnsucht der Fachwelt nach
einem Regelwerk, das ihren gestiegenen bibliothekarischen Ansprüchen
genügt.
Dieser gewaltigen Herausforderung haben sich in mühevoller Kleinarbeit
und unter Berücksichtigung langjähriger Erfahrungen einige mutige
Praktiker gestellt.
Wir legen nun als Resultat ein Regelwerk vor, das dem Katalogisierer
eine wertvolle Grundlage und Hilfestellung bei der Lösung komplexer
Titelaufnahmeprobleme sein möge und hoffen auf eine rege Diskussion
der vorgelegten Arbeit.
Wir werden bemüht sein, in deren Verlauf stetig auf die Vervollkommnung
des Regelwerks hinzuarbeiten.
Tübingen, 21.01.1991
M. Möller
Vorwort
zur 2., vollständig überarbeiteten und erweiterten Fassung
(Stand: Nov. 1993)
Der regen Mitarbeit von interessierten Kollegen aus der Praxis ist es
zu verdanken, daß ein großer Schritt zur angestrebten Vervollkommnung
des Regelwerks getan werden konnte.
Eine Fülle von Erfahrungen und neuen Erkenntnissen wurde für
die Ausarbeitung der vorliegenden 2. Auflage verwendet, die nun mit neuer
Paragrapheneinteilung und erweitertem Register zur Verfügung steht.
Aufgrund des Interesses an einer raschen Verbreitung und Anwendung des
Regelwerks hat sich die Verbundzentrale nun auch entschlossen, es über
den FTP-Server [Quelle mittlerweile nicht mehr aktiv] anzubieten.
Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab: Erleichterung der Arbeit
einerseits und effektivere Nutzung der Bibliotheksbestände andererseits
werden den ROK-UB zum Durchbruch verhelfen.
Tübingen, 25.11.1993
Martina Kellmeyer (geb. Möller)
Bettina Fiand
Vorwort
zur 3., ergänzten und um die ROK-AV (Kapitel V) erweiterten Fassung
(Stand: Mai 1995)
Trotz der um sich greifenden Meinung, man solle zum "guten alten" Buch
zurückkehren (hier ist Papyrus in Codex-Form gemeint!) ist der Umgang
mit modernen AV-Medien durchaus einfach, wenn ein geeignetes Regelwerk
vorliegt.
Entgegen ursprünglichen Planungen legen wir die bereits angekündigten
und in der Fachwelt mit Spannung erwarteten ROK-AV nicht als eigenständiges
Regelwerk, sondern als integrierten Bestandteil des allseits geschätzten
Arbeitsinstruments ROK-UB vor.
Da die Grundregeln der ROK-UB in gleicher Weise auch auf AV-Medien
anzuwenden sind, ist es für den Fachmann komfortabler, die in der
Praxis bewährten ROK-UB mit den Spezialregeln für Nicht-Buch-
Materialien vereinigt in der Hand zu haben. Im täglichen Umgang wird
sich die Praktikabilität der vorgelegten Paragraphen deutlich herausstellen.
Wie bei den bereits vorangegangenen Fassungen der ROK-UB waren auch
hier die Mitarbeiter der Titelaufnahme der UB Tübingen an der Erstellung
der ROK-AV beteiligt.
Tübingen, 15.05.1995
Martina Kellmeyer
Bettina Fiand
Vorwort
zur 4. um ROK-SE, ROK-CPB und ROK-NBM ergänzten Millenniums-Weihnachtsausgabe (Stand: Dezember 2000)
"Regelwerk" kommt von "rege". Diesem Umstand ist es zu verdanken, daß wir nunmehr die ROK-UB-Millenniums-Weihnachtsausgabe vorlegen können, in die die "Regeln für die ordentliche Katalogisierung zur SuchErlösung" (ROK-SE), "Regeln für die Ordentliche Katalogisierung speziell in Chaotischen Parlaments- und Behördenbibliotheken des öffentlichen Dienstes" (ROK-CPB; eingegangen in Kapitel I) sowie die "Regeln für die Ordentliche Katalogisierung Neumodischer Bibliothekarsfeindlicher Maschinenlesbarkeiten" (ROK-NBM) unmittelbar eingeflossen sind. Wir sind somit unseren Prinzipien der früheren Ausgaben treu geblieben, ein Regelwerk als Grundlage zur Lösung komplexer Erschließungsprobleme vorzulegen.
Besonderer Dank gebührt hierfür auch den geschätzten Kolleginnen und Kollegen der Universitätsbibliothek Regensburg für ihre engagierte Mitarbeit insbesondere in Bezug auf die Sacherschließung, der Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin, sowie den Kolleginnen der Bibliothek der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Hamburg, deren Unterausschuß ROK-CPB dankenswerterweise Ergänzungen beisteuerte. Umso trauriger sind wir, nichts über das Schicksal und den Verbleib der Ausschußmitglieder in Erfahrung bringen zu können. Wir können daher nur mutmaßen, ob diese möglicherweise in England verschollen sind (s. § 510,1 Anm. 2) oder die Anwendung des bisherigen § 403 gründlich mißverstanden haben, indem sie bei der Hochseetauglichkeitsprüfung der Kongress-Publikationen gleich mit in die Alster, Elbe oder Nordsee gesprungen sind. Die KollegInnen der UB Regensburg verfolgen einen Hinweis, wonach die Arbeitsgruppe unter der Ägide von Ministerialdirigent Dräcker eingerichtet wurde, nachdem dieser seinen Posten als Sonderberater der Europäischen Kommission in Brüssel für die Normierung von Seemannsgarn nach verdienstvoller Arbeit aufgegeben hatte (s. Literaturverzeichnis "Spiegel"). Das bedauerliche Hinscheiden dieses verdienten Beamten hat möglicherweise auch der Arbeitsgruppe ROK-CPB den Garaus gemacht.
Wir freuen uns, mit der vorliegenden Ausgabe den Beweis antreten zu können, daß die ROK-UB ihren Siegeszug durch alle Sparten der Bibliothekswelt angetreten haben. Auch auf internationaler Ebene beginnen sie sich durchzusetzen (vgl. http://members.chello.at/hubert.schlieber/dynamik_unterlage.htm), da sie ein Muster an Flexibilität, Eindeutigkeit und Anwenderfreundlichkeit darstellen.
Tübingen, 6.12.2000
Martina Kellmeyer
Bettina Fiand
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Literaturhinweise
Der geneigten Leser- und Anwenderschaft seien zur weiteren Lektüre dringend empfohlen:
Aus- und Zugaben:
Von Bücherwürmern, Biliothekaren [!] und anderen Tieren.- Tübingen, 1992.- Darin: ROK-UB ...
Signatur der UB Tübingen: 32 B 1411
"Tübinger Bibliotheksinformationen" TBI (vgl. http://www.uni-tuebingen.de/ub/elib/tbi/tbi.htm):
TBI 14 (1992) 2, S. 55-70 1. Auflage
TBI 16 (1994) 1, S. 54-57 ROK-Mitteilungen Nr. 1
TBI 17 (1995) 2, S. 75-77 ROK-Mitteilungen Nr. 2
TBI 15 (1993) 2, S. 71-72 ROK-CPB
"Auskunft" : Mitteilungsblatt Hamburger Bibliotheken 1992,4, S. 339-356
"Bibliotheksebene" : Mitteilungsblatt der Universitätsbibliothek Bielefeld 7,1 (1993) S. 28-34
ftp://ftp.bsz-bw.de/pub/fun [Quelle mittlerweile nicht mehr aktiv]
ROK : Regeln für die ordentliche Katalogisierung in unordentlichen Bibliotheken. - Sonderausgabe der UB Regensburg
http://rzbnw1.bibliothek.uni-regensburg.de/Abteil/Katalog/Interna/ROKUB.HTM [nicht mehr zugänglich]
"Schwäbisches Tagblatt" 6. November 1992: Tübinger Chronik
Verwandte und verschwägerte Literatur:
"Der Spiegel" 33/2000 :
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,89639,00.html
Eco, Umberto: Wie man eine öffentliche Bibliothek organisiert. - Aus: Eco, Umberto: Wie man mit einem Lachs verreist und andere nützliche Ratschläge. - München: dtv, 1996
http://www.tu-berlin.de/zrz/dienste/bibliothek/eco.html
Plieninger, Jürgen: Typologie von Benutzern : eine Realsatire
http://homepages.uni-tuebingen.de/juergen.plieninger/typen.htm
Haefs, Hanswilhelm: Das zweite Handbuch des nutzlosen Wissens : mit sieben unordentlichen Apropos. - München: dtv, 1991
Fuchs, Günter Bruno: Die Ankunft des Großen Unordentlichen in einer ordentlichen Zeit. - Berlin: Wagenbach, 1978
Dräcker, Edmund F.: Evaluation physikalisch-chemischer Methoden zur permanenten Amelioration rekognoszierter Falscheingaben (input-error) : österreichisch-bayerische Feldstudien ; Handbuch. - Verschollene Ausg.
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Kapitel I
Allgemeine Grundsätze zur Erhaltung der Arbeitsmoral
§ 101
Den individuellen Vorlieben und Marotten des Bearbeiters ist grundsätzlich
Vorrang einzuräumen.
§ 102
1. Zu befürchtende Benutzer sind dadurch abzuschrecken, daß jeder
17. (in Worten: siebzehnte) Katalog-Schubkasten mindestens 1/5 (in Worten:
ein Fünftel) der Gesamtlänge offensteht und so die Gefahr des
Anstoßens besteht.
2. Sonderregel für CPB: Aufgrund des geringeren Katalog-Schubkastenumfanges in kleineren und mittleren Bibliotheken sollte jeder 14. (In Worten: vierzehnte) Katalog-Schubkasten mindestens 1/5 (in Worten: ein Fünftel) der Gesamtlänge offenstehen und so die Gefahr des Anstoßens sicherstellen.
§ 103
1. Um die Arbeitsmoral der Belegschaft zu erhalten,
sollte der/die Bereichsleiter/in täglich Gebäck mitbringen.
Anm. 1: Wer meint, daß der/die Bereichsleiter/in den Bereich leitet, meint auch, daß der Zitronenfalter Zitronen faltet.
Anm. 2: Kirschwasserkrapfen sind von dieser Regelung
ausgenommen.
2. Sollte er/sie dazu nicht in der Lage sein, so
hat er/sie den/die Abteilungsleiter/in dazu anzuhalten.
3. Wahlweise können auch Dauereinrichtungen,
wie z. B. Frustbonbonautomaten, eingesetzt werden.
Anm.1: Das Arbeitsmaterial
sollte aus gesundheitlichen Gründen nicht gegessen werden.
Anm.2: Vgl.
§ 514, Anm.
§ 104
1. Nach jedem bearbeiteten Buch ist eine viertelstündige
Pause einzulegen.
Anm.: Im Ruheraum ist dafür eine Liege vorzusehen.
2. In jeder 3. Pause wird durch Verschieben der Tische
und Stühle Raum für Ausgleichsgymnastik geschaffen. Im Sommer
kann wahlweise auch Frisbee gespielt werden. Vgl. §
505.
Anm.: Cityroller und Kickboards sind als Ausgleichssportgeräte nur zugelassen, wenn ausreichend Finanzmittel für die Anschaffung von Ersatzmaterial für Erste-Hilfe-Kästen zur Verfügung stehen, und wenn die Mitarbeiter regelmäßig an entspr. Fortbildungsveranstaltungen (Sport- und Erste-Hilfe-Kurse) teilnehmen.
3. Die durch das Möbelrücken entstandenen
Verspannungen sind durch einen staatlich geprüften Masseur
zu beheben.
4. Alter, Größe und Körpermaße des zugelassenen Masseurs bestimmt eine einzurichtende Mitarbeiterinnenkommission oder Miss Titelaufnahme bzw. Miss SuchErlösung. Wahlweise kann auch eine Mister-Masseur-Wahl stattfinden.
Anm. 1: Vgl. §§ 303,3; 707.
Anm. 2: Chefs sind grundsätzlich nicht als Masseur zugelassen!
§ 105
Getränke und Zahnpasta stellt der Arbeitgeber.
Anm.: Vgl. auch §
516.
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Kapitel II
Be- und Verarbeitung der zu katalogisierenden Vorlagen
- Festschriften
- Hochschulschriften
- Kongreß-Schriften
- enthaltene und beigefügte Werke
- fortlaufende Sammelwerke
s. Kapitel IV
§ 201
Vor der Bearbeitung sind die Bücher im allgemeinen geräuschvoll
zu entstauben.
§ 202
Sollten die Bücher ausnahmsweise keinen Staub aufweisen, so tritt
§ 201 automatisch außer Kraft.
§ 203
Die Bücher sind vor der Katalogisierung vollständig durchzulesen.
§ 204
Beim Durchlesen der Bücher sind für die Benutzer wichtige Textstellen
mit Textmarker zu kennzeichnen.
§ 205
An jeder 23. (in Worten: dreiundzwanzigsten) Seite sind Eselsohren anzubringen.
§ 206
1. Schöne Bilder sind im allgemeinen herauszuschneiden
und eingerahmt an die Wand zu hängen.
2. Zum Zwecke des Tapetenwechsels werden die Abbildungen
regelmäßig am Monatsersten durch das Bildschnittgut des jeweils
vergangenen Monats ersetzt.
Anm.: Vgl. auch §
514.
§ 207
Aus Arbeits- und Platzersparnis gehen Bücher, von denen zu erwarten
ist, daß sie nur den Titelaufnehmer interessieren, automatisch in
dessen Besitz über.
§ 208
Bei der Bearbeitung entstandene Wasser-, Tee-, Kaffee- oder Schokoladenflecken
sowie Abdrücke von Fettfingern und dgl. sind vorne im Buch einzutragen.
Und krümeln darf hier nur der Chef!
Anm.: Mit besonderem Einverständnis
der Chefin/des Chefs dürfen auch andere Schweine kleckern. Weitere
Bearb. s. § 307.
§ 209
1. Es ist zu vermeiden, Kapselschriften gegen Fliegen,
Mücken, Spinnen und dgl. einzusetzen.
2. Ersatzweise sind dicke Bücher, Kammerjäger
oder Hausmeister heranzuziehen.
Anm. 1: "Insekten" schreiben
sich grundsätzlich nicht mit "ck".
Anm. 2: Zu Bücherwürmern
vgl. § 306.
§ 210
1. Finnische und ungarische Bücher sind in der
hintersten Ecke des Regals zu vergessen.
2. Bei Bedarf kann dieser Paragraph auf weitere Sprachen
ausgedehnt werden.
Anm.: Vgl. auch §§
311,5 ; 408.
§ 211
Unwichtige Stellen des Titelblatts werden durchgestrichen.
§ 212
Bücher, die im Haus - aber nicht auffindbar - sind, werden nach Hörensagen
unter Zuhilfenahme der Phantasie katalogisiert und im Katalog nachgewiesen,
damit der Benutzer erahnen kann, welche Schätze ihm vorenthalten werden.
§ 213
Es ist zu vermeiden, Bücher von urhebenden Körperschaften zu
erwerben.
Vgl. auch §§ 403, 404.
§ 214
Sollte § 213 versehentlich einmal unberücksichtigt bleiben, so
sind die entsprechenden Körperschaften im Buch unauffällig mit
Tipp-Ex zu tilgen.
§ 215
Dicke Bücher sind dünnen stets voranzustellen und zuerst zu bearbeiten;
vorher sind sie nach Format zu ordnen.
§ 216
Die Ziffern der ISBN werden multipliziert und das Ergebnis durch die Seitenzahl
dividiert. Die sich ergebende Ziffer ist die Standortnummer.
Vgl. auch § 304.
§ 217
Bei Büchern ohne ISBN wird das Erscheinungsjahr zu der Seitenzahl
addiert, um die Standortnummer zu ermitteln.
Vgl. auch § 304.
§ 218
Ist weder ISBN noch Erscheinungsjahr genannt ....
Tja, dann wird's schwierig!
§ 219
Vertippt man sich bei der Eingabe von Ziffern (z. B. in der Signatur, Seitenzahl
u. ä.), so können die Titelkarten durch Addition oder Subtraktion
des entsprechenden Zahlenwertes korrigiert werden.
Bsp.: 20 B 904 muß heißen 20 B 804
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Kapitel III
- Die bibliographische Beschreibung
- Haupt- und Nebeneintragungen
- Ordnung
§ 301
Wird die Titelaufnahme mit Hilfe von EDV (Endgültige Datenverwirranlage)
erstellt, gelten Sonderregeln, die von Fall zu Fall neu definiert werden.
§ 302
Die einzelnen Bestandteile der Titelaufnahme werden gemäß der
ISBD (Irreführendes Schema der Bibliographischen
Darstellung) angegeben.
§ 303
1. Typographische Besonderheiten und Abkürzungen, die auf verschiedene
Weise geschrieben werden können, werden nach ästhetischen Gesichtspunkten
ggf. geändert.
2. In Zweifelsfällen entscheidet DIE schönste Mitarbeiterin.
3. Zu diesem Zweck finden einmal monatlich Miss-Titelaufnahme-Wahlen
statt.
§ 304
Seitenzahlen, die mit ungeraden Zahlen enden, werden grundsätzlich
auf den nächsten 1000er (in Worten: Tausender) aufgerundet.
Vgl. auch §§ 216, 217.
§ 305
Ist kein Erscheinungsort in der Vorlage genannt, so wird die Normierung
"Mombasa" empfohlen. Bei Bedarf bzw. Bedürfnis kann auch "Timbuktu" verwendet werden.
§ 306
1. Bücherwürmer sind zu zählen und als
Beilage in einer lokalen Fußnote aufzuführen.
2. Ihr Vermehrungszustand ist in regelmäßigen
Abständen zu überprüfen und im Lokalstammsatz zu aktualisieren.
3. Zur Bücherwurm-Hege und -Pflege ist ein Beauftragter
mit entsprechender Sonderausbildung einzusetzen.
Vgl. auch § 209.
§ 307
1. Bearbeitungsflecke (vgl. § 208)
werden in einer Fußnote aufgeführt.
2. Sind andere Bibliotheken nicht bereit, ihr Exemplar
entsprechend nachzubehandeln, so werden sie nur in lokalen Fußnoten
angegeben.
Anm. 1.: Die Flecke, nicht
die Bibliotheken.
Anm. 2.: Nicht identifizierbare
Flecke müssen in einem chemischen Institut analysiert werden.
§ 308
Dieser Paragraph gilt nur freitags.
§ 309
Namen sind Schall und Rauch, daher werden Personen grundsätzlich nicht
berücksichtigt.
Anm. 1.: Dies gilt nur für
Namen auf der Haupttitelseite. Sind Verfasser nicht zu ermitteln, vgl.
§ 311,5.
Anm. 2.: Bei Altbestandsdaten
wird ein Verfasser frei erfunden, da die Titelaufnahme sonst zu mager aussieht.
Anm. 3: Vgl. auch §
311,5.
§ 310
1. Die Haupteintragung erhält grundsätzlich
die Farbe des Einbandes.
2. Im Zweifelsfall entscheidet das Los, welche Farbe
vorliegt.
3. Liegen mehrere Farben vor, erhält das Buch
die Haupteintragung unter
- "bunt", bei bis zu drei Farben
- "kunterbunt", bei mehr als drei Farben.
4. Die Farben werden nach Beliebtheitsgrad geordnet.
5. Bücher, deren Einband dem ästhetischen
Wohlbefinden des Titelaufnehmers schadet, werden am Ende des Kataloges
in grauen Pappschachteln nachgewiesen.
§ 311
1. Wer meint, daß ihm die Übersicht verloren
geht, darf den Sachtitel berücksichtigen.
2. Dabei werden die einzelnen Worte des Titels alphabetisch
geordnet.
Bsp.:
Vorlage: Das kommt davon, wenn man verreist
Ansetzung: Das davon kommt man verreist wenn
3. Maßgeblicher Sachtitel ist der Rückentitel.
4. Ist dort keiner vorhanden, so wird er mit dokumentenechtem
Stift auf dem Buchrücken ergänzt.
5. Schriften, bei denen die Verfasser nicht zu ermitteln
sind: die Haupteintragung erfolgt unter dem Hauptsachtitel. Zur besseren
Recherchierbarkeit wird unter "Verfasser" eine Nebeneintragung gemacht.
Zwecks Übersichtlichkeit kann nach Sprachen in der für ROK-UB
gültigen Reihenfolge sortiert werden.
Anm. vgl. hierzu § 309 Anm.
2, § 210.
Bsp:
Vorlage: Botany and history of Hortus Malabaricus
(Verfasser ist nicht zu ermitteln)
Ansetzung: And botany history Hortus Malabaricus of
Nebeneintragung: [Verfasser, engl.]
§ 312
Ist ein Katalogkasten vollständig belegt, so muß die Titelaufnahme
so geändert werden, daß die Karte in einen anderen Kasten eingelegt
werden muß.
§ 313
Sonstige beteiligte Personen werden nur auf direktorialen Erlaß berücksichtigt.
Hierbei werden die Funktionsbezeichnungen
[Hrsg.in] [Hrsg.]
[Mitarb.in] [Mitarb.]
[Ill.in] [Ill.]
[Red.in] [Red.]
[Übers.in] [Übers.]
[Bearb.in] [Bearb.]
[Begr.in] [Begr.]
unterschieden.
Anm.: Im NE-Vermerk wird ggf. zuerst die weibliche
sonstige beteiligte Person aufgeführt. Ladies first!
Bsp.:
Vorlage: Handbuch für die zügige Bearbeitung. Herausgegeben
von Philip Ruh geb. Böswillibald. Bearbeitet und mit zahlreichen Ratschlägen
gewürzt von Philippine Rast
Ansetzung: Bearbeitung die für Handbuch zügige
NE-Vermerk: Rast, Philippine [Bearb.in]; Ruh, Philip [Hrsg.]
Anm.: Die Funktionsbezeichnungen [Köchin]
/ [Koch] sind nicht vorgesehen.
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Kapitel IV
Besondere Regeln für unerfreuliche Schrifttumsgattungen
§ 401
1. Hochschulschriften werden mit einem strikten Veröffentlichungsverbot
belegt, da sich dort Anfänger mit überflüssigen Themen befassen.
2. In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich,
jedoch hat der Doktorand als Voraussetzung für die Katalogisierung
seiner Hochschulschrift eine Zusatzprüfungsfrage zu beantworten.
§ 402
Bei Festschriften ist den noch lebenden Gefeierten ein Glückwunschschreiben
zu übermitteln, und den Verblichenen ein Blumenstrauß aufs Grab
zu stellen.
§ 403
Sämtliche Kongreß-Publikationen sind in der Ammer oder bei Bedarf
in anderen geeigneten Gewässern auf Hochseetauglichkeit zu prüfen.
Zu diesem Zweck dürfen die Bearbeiter nicht, oder nur mit Schwimmwesten, Taucherausrüstung, U-Boot o.ä. ausgestattet, hinterherspringen, da ihnen unter allen Umständen das Schicksal Edmund F. Dräckers erspart werden muß!
Anm.: Vgl. auch §§ 213
; 214; Literaturverzeichnis.
§ 404
1. Kongreß-Schriften, die § 403 überstehen,
sind nur in Anwesenheit aller Kongreßteilnehmer aufzunehmen.
2. Beschlüsse über Ansetzung, Haupt- und
Nebeneintragungen dürfen nur einstimmig gefaßt werden. Vgl.
auch §§ 213, 214.
§ 405
Enthaltene oder beigefügte Werke werden aus dem Buch herausgeschnitten
und für sich katalogisiert.
§ 406
Mehrbändige Werke werden erst dann bearbeitet, wenn sie vollständig
vorliegen.
§ 407
Fortlaufende Sammelwerke [SW] sollten als solche angesehen und nicht zurückgehalten
werden.
Synonyme:
weglaufende SW
abhauende SW
verduftende SW
flüchtende SW
ausbrechende SW
verdünnisierende SW
fliehende SW
§ 408
Bücher in unerfreulichen Sprachen vgl. § 210.
Anm.: Vgl. auch § 311,5.
§ 409
Leerparagraph für individuelle Regelungsbedürfnisse.
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Kapitel V
ROK-AV
§ 501
Definition: AV-Materialien sind Abstruse Veröffentlichungen
auf bibliotheks- und umweltfeindlichen Materialien.
Z. B.: CDs, Mikrofiches usw.
Anm.: Wo leben die "Abstrusen"?
§ 502
Um deutlich zu machen, welche/r Mitarbeiter/in in der Abteilung die AV-
Medien bearbeitet, sollte dessen/deren Arbeitsplatz mit Girlanden aus Filmrollen
(vgl. § 511) oder mit Fichemobile (nur theologische
Dissertationen) gekennzeichnet werden.
Anm.: Die im Jahr anfallenden Filmrollen können
auch der Rottenburger oder Felldorfer Narrenzunft für ihren Umzug
gestiftet werden. Andere Narrenzünfte sind auch auf Antrag nicht zuzulassen.
§ 503
Wegen drohender Marmeladisierung ist Gelierzucker 1 : 2,5 (das verstehen
nur Hausfrauen bzw. -männer, evtl. auch Hausfreunde) in ausreichenden
Mengen zu beantragen. Die dazugehörigen Weck- Gläser sind auf
Flohmärkten zu erstehen. (vgl. auch § 508.)
Anm. 1: Für den interessierten
Laien: AV-Medien werden nach 10 - 20 Jahren marmeladig und müssen
haltbar gemacht werden.
Anm. 2: Marmeladig, nicht konfitürig,
musig bzw. Musik!
§ 504
Aus Kostengründen sind die Benutzer verpflichtet, zum Abspielen von
Tonträgern (Schallplatten, CDs usw.) ihre eigenen Geräte mitzubringen
und im Lesesaal anzuschließen.
Anm. 1: Auf Wunsch wird Oro-Pax
ausgegeben.
Anm. 2: Im Katalog wird ein
entsprechender Hinweis angebracht.
§ 505
Schallplatten
Schallplatten können bei Bedarf zu Frisbee-Scheiben umgearbeitet
werden, indem sie auf Herdplatten bei mittlerer Temperatur (Elektroherd
ohne Ceran-Feld) gelegt werden. Die Ränder biegen sich von selbst
nach unten.
Anm.: Vgl. hierzu auch §
104,2.
§ 506
CD (Musik)
Musik-CDs sind vor der Bearbeitung in Umlauf zu geben, damit Interessierte
Raubkopien erstellen können.
Sollten manche CDs aus dem Umlauf nicht wieder auftauchen, hat man
Bearbeitungsaufwand gespart (das freut die Etatkostenüberwachungsstelle,
EKÜs).
Anm. 1: Vgl. auch §
508,2.
Anm. 2: Vgl. auch §
515,Anm.
§ 507
CD-ROM
1. Literaturdatenbanken: die dort aufgenommene Literatur
muß dem Benutzer der Bibliothek bereitgestellt werden, damit er nicht
umsonst recherchiert. Ist dies zu kostenaufwendig, ist auf den Erwerb einer
solchen CD zu verzichten.
2. Sonstige CD-ROMs: sind zu teuer und vom Benutzer
selbst mitzubringen und anderen Benutzern zur Verfügung zu stellen
(in einer Bibliothek wird schließlich ausgeliehen).
§ 508
Disketten
1. 5 1/4 Zoll Disketten (in Worten: Fünf-Einviertel-Zoll-Disketten)
sind zu lochen und abzuheften, vorher sind sie mit einem Virus zu versehen,
der möglichst nicht im Loch verschwinden sollte. Für den Bearbeiter
sind Impfungen oder Antibiotika nicht nötig, da Einweg-Handschuhe
ausreichenden Schutz bieten.
Anm.: Einweg-Handschuhe, nicht
Einweck-Handschuhe, s. a. § 503.
2. 3 1/2 Zoll Disketten (in Worten: Drei-Einhalb-Zoll-Disketten)
können zur Arbeitserleichterung mit Magneten bearbeitet werden. Dadurch
wird eine weitere Bearbeitung überflüssig.
Anm.: Das freut die EKÜs, s. a.
§ 506.
§ 509
Mikrofiche-Sammlungen
Umfangreichen Mikrofiche-Sammlungen wird der Zugang in die Bibliothek
verwehrt. Sollte es dennoch einer Sammlung gelingen sich einzuschleichen,
so werden die einzelnen Fiches auf internationales Titelkartenformat zurechtgeschnitten
und im Katalog unter "M" wie "Mikrofiche-Sammlungen" eingelegt.
Anm.: Vgl. auch §510,2.
§ 510
Einzelne Mikrofiches
1. Einzeln anfallende Mikrofiches werden auf einem
Tablett von Abteilung zu Abteilung getragen. So können Ausflüge
nach England vermieden werden. Die Tabletts dazu können von der Cafeteria
oder Mensa entliehen werden.
Anm. 1: Spezialwünsche das Dekor der Tabletts
betreffend nimmt nur die Verwaltung entgegen.
Anm. 2: § 510,1 entfällt, wenn die Ausflüge nach England in Begleitung von BibliothekarInnen stattfinden.
2. Unliebsame Einzelmikrofiches werden gesammelt
und bei ausreichender Menge nach § 509 behandelt.
§ 511
Mikrofilme
werden vor der Katalogisierung in Dia-Format geschnitten und gerahmt.
Das erspart die Anschaffung von Mikrofilm-Lesegeräten.
Anm. 1: Einen Gucki hat jeder!
Anm. 2: s. auch §
502.
§ 512
Video-Filme
Videos ohne ausreichende Angaben werden entsprechend dem indischen Verbrennungsritual
entsorgt.
Anm.: Nur im Freien wegen der giftigen Dämpfe.
§ 513
Spiele,
insbesondere von Praktikanten, müssen von einer zu gründenden
Spiele-Kommission auf ihre Tauglichkeit getestet werden.
§ 514
Stifte
Falls das Bildschnittgut des Vormonats zur Verwendung gemäß
§ 206 nicht geeignet ist, sind Stifte zum Anfertigen neuer Gemälde
zu verwenden. Auch hier empfiehlt sich eine Expertengruppe Kunst.
Anm. 1: Nur bei knappen Etatmitteln
zur Arbeitsmaterialbeschaffung dürfen die Stifte zur Arbeit verwendet
werden.
Anm. 2: Vgl. aber dazu §
103,Anm.1
§ 515
Glockenspiele
Diese sind dem hauseigenen Orchester zu stiften; falls keines besteht,
ist eines zu gründen. Anläßlich der Weihnachtsfeier oder
des geselligen Beisammenseins nach Betriebsausflügen, Dämmerschoppen
o. ä. müssen diese Beilagen dem Kollegenkreis vorgeführt
werden.
Anm.: Falls das Orchester so
gut ist, um CD-Aufnahmen zu rechtfertigen, sind diese nach §
506 zu behandeln.
§ 516
Zahnbürsten dürfen wegen der Hygiene nur vom Abteilungsleiter
bzw. von seinem Stellvertreter benutzt werden.
Anm. 1: Klobürsten sind
von dieser Regelung ausgenommen.
Anm. 2: Zahnpasta stiftet
der Chef, s. a. § 105.
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Kapitel VI
ROK-NBM
§ 601
Die "Regeln für die Ordentliche Katalogisierung Neumodischer Bibliothekarsfeindlicher Maschinenlesbarkeiten" sind anzuwenden auf E-PUBlikationen, also auf Eklige, Papierverachtende, Unerfreuliche, Bücherfeindliche Veröffentlichungen.
§ 602
Tippfehler in den Originaldokumenten sind von eigens dafür ausgebildeten Ostfriesen per Tipp-Ex auf dem Bildschirm auszumerzen.
§ 603
Autoren von E-PUBs können in Ausnahmefällen die Erschließung selbst vornehmen, sofern sie eine Prüfung in ROK-UB erfolgreich abgelegt haben.
§ 604
Die §§ 216 bis 219 treten bei E-PUBs außer Kraft. Zur Standortbestimmung werden die "e"s im Text maschinell gezählt und durch die Anzahl der Wörter dividiert. Die Quersumme des Ergebnisses bildet das Unterverzeichnis auf dem bibliothekseigenen E-PUB-Server. Taschenrechner sind zur Bearbeitung zugelassen.
Anm.: Vgl. § 705,Anm.
§ 605
Der eigentliche Dateiname wird aus einer alphabetisch geordneten Buchstabenkombination gebildet, die sich zusammensetzt aus dem Familiennamen der Miss Titelaufnahme und des Vornamens der Großmutter mütterlicherseits des Verfassers. Bei gleichlautenden Dateinamen wird statt Miss Titelaufnahme die Miss SuchErlösung herangezogen.
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Kapitel VII
ROK-SE
(Die in Kapitel I bis V aufgeführten Regelungen gelten selbstverständlich auch für die SE, sofern sie sich nicht ausdrücklich auf die Formalerschließung beziehen. Insbesondere den Grundregeln von Kapitel I ist Folge zu leisten!)
§ 701
Definition: Bei den ROK-SE handelt es sich um Regeln zur SuchErlösung mittels Sacherschließung.
§ 702
Die zu beschlagwortenden Bücher sind der Größe nach (größtes Buch unten) horizontal zu sortieren, dabei müssen die Ecken sorgfältig ausgerichtet werden. Bei gleicher Größe ist auf eine harmonische Farbzusammenstellung zu achten. In Zweifelsfällen entscheiden Miss SuchErlösung. Es ist darauf zu achten, daß Titel und Signatur des Buches nicht erkennbar sind. Dadurch wird die Suche mit möglichst vielen hilfsbereiten KollegInnen abwechslungsreich und kommunikativ gestaltet. Außerdem bringt die Suche über verschiedene Regalebenen und das Umschichten der Bücherstapel den Kreislauf in Schwung.
Anm.: Vgl. § 104,3.
§ 703
Es ist dafür zu sorgen, daß der Laufzettel in jedem Buch an anderer Stelle sorgfältig versteckt wird, damit § 702 in jedem Fall greift.
Anm.: Es bleibt der einzelnen Bibliothek überlassen, ob sie dabei den Laufzettel bündig an der oberen Buchkante ausrichtet.
§ 704
Die Länge der Schlagwortketten muß mindestens so groß sein, daß sie einmal um den Hals geschlungen werden können. Ersatzweise darf auch von Edmund F. Dräcker autorisiertes Seemannsgarn verwendet werden.
Anm. 1: Alte Zöpfe werden grundsätzlich nicht zu diesem Zweck verwendet.
Anm. 2: Die im Jahr anfallenden Schlagwortketten können auch wie Filmrollen der Rottenburger oder Felldorfer Narrenzunft für ihren Umzug gestiftet werden. Vgl. § 502,Anm.
§ 705
Die Anzahl der Schlagwortketten berechnet sich aus dem Produkt der Kettenglieder der einzelnen Schlagwortketten mit der Seitenzahl des Werkes, wobei von römischen Zahlen die Wurzel zu ziehen ist.
Anm.: Taschenrechner sind zur Bearbeitung zugelassen. Ein abgeschlossenes Mathematikstudium ist nicht zwingend vorgeschrieben.
§ 706
Die Schlagwortbegriffe sollen das Thema treffen, nicht erschlagen. Gladiatoren, Terminatoren und Highlander sind daher von der Verschlagwortung ausgeschlossen. Als Bibliotheksbenutzer haben sie die Waffen an der Garderobe abzugeben.
§ 707
Die Reihenfolge der Kettenglieder wird von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe oder Miss SuchErlösung ermittelt. Zu diesem Zweck finden einmal monatlich Miss-SuchErlösung-Wahlen statt.
Anm.: Die Zuständigkeit von Miss SuchErlösung kann sich auch auf § 104,4 erstrecken, sofern ein eigener Masseur für die SuchErlösung gewünscht wird.
§ 708
Die Normschlagwörter sollen bevorzugt durch geschultes Personal am Mikrofichekatalog ermittelt werden, nur in Notfällen kann auf die Online-Version zurückgegriffen werden, um das Datennetz nicht über Gebühr zu belasten.
§ 709
Die Verknüpfung der Schlagwortketten ist vorzugsweise an Tagen mit günstigem Biowetter zu tätigen. Bei Regen werden grundsätzlich keine Ketten verknüpft.
§ 710
Nur gut abgelagerte und häufig umgeschichtete Bücher dürfen bearbeitet werden (Liegezeit mindestens ein halbes Jahr).
Anm.: Vgl. § 702.
§ 711
Zur Durchsatz- und Statistikerhöhung ist darauf zu achten, daß möglichst viele einfach zu verschlagwortende Werke beschafft werden. Für die anderen gilt § 710.
§ 712
Die Verbreitung der ROK-UB-SuchErlösungsrichtlinien darf nicht beendet werden, bevor Europa nicht flächendeckend versorgt ist. Sollte Bedarf angemeldet werden, ist für das neue Jahrtausend auch eine Ausdehnung der Aktivitäten auf andere Kontinente möglich.
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Register
(Zahlen ordnen nach Buchstaben)
Stich- / Schlagwort: Paragraph / Kapitel
Abbildungen: 206,2 s. auch: Bilder, Gemälde
Abdrücke von Fettfingern: 208
Abhauende Sammelwerke: 407
Abheften: 508
Abkürzungen: 303,1
Abschreckung von Benutzern: 102
Abstruse Veröffentlichungen: Kapitel V
Abteilungsleiter/in: 103,2; 516
s. auch: Bereichsleiter/in, Chef/in
Addition: 217; 219
Ad-hoc-Arbeitsgruppe: 707
Änderungen: 303; 312 s.
auch: Korrektur
Ästhetische Gesichtspunkte: 303,1
Ästhetisches Wohlbefinden: 310,5
Aktualisieren des Lokalstammsatzes 306,2
Altbestandsdaten: 309,Anm.2
Alte Zöpfe: 704,Anm. 1
Ammer: 403
Analyse, chemische: 307,2Anm.2
Anfänger: 401
Ansetzung: 404,2
Anstoßen: 102
Antibiotika: 508,1
Anwesenheit: 404
Arbeitgeber: 105
Arbeitsersparnis: 207; 508,2;
506
Arbeitsmaterial: 103,3Anm.1.; 514,Anm.1
Arbeitsmoral: Kapitel I
Aufhängen: 206,1
Aufrundung: 304
Ausbrechende Sammelwerke: 407
Ausflüge nach England: 510
Ausgleichsgymnastik: 104,2; 505
Ausnahmen: 401
Ausschneiden: s. Herausschneiden
Automat: 103,3
Autor: s. Verfasser
AV-Materialien: Kapitel V
AV-Medien: Kapitel V
Bearbeiter: 101; 310; 508
s. auch: Kollegen; Mitarbeiter
Bearbeitungsflecke: 307,1 s. auch:
Flecke
Beaufragte/r: 306,3
Bedarf: 210,2; 305; 403;
505
Bedürfnis: 305
Beigefügte Werke: 405
Beilage: 306,1 s. auch: Kapitel
V
Beisammensein, geselliges: 515
Beliebtheitsgrad: 310,4
Benutzer: 204; 212;
504; 507,2
- zu befürchtende: 102
Bereichsleiter/in: 103,1 s. auch: Abteilungsleiter/in,
Chef/in
Beschlüsse, einstimmige: 404,2
Beschreibung, bibliographische: Kapitel III
Besonderheiten, typographische: 303,1
Beteiligte Personen: 313
Betriebsausflüge: 515
Bibliographische
- Beschreibung: Kapitel III
- Darstellung: 302
Bibliothekarsfeindliche Maschinenlesbarkeiten: Kapitel VI
Bibliotheksfeindlich: Kapitel V
Bilder: s. auch: Abbildungen, Gemälde
- schöne: 206,1; 514
Bildschnittgut: 206,2; 514
Biowetter: 709
Blumenstrauß: 402
Buchrücken: 311,4
Bücher: s. auch: Vorlagen
- abgelagerte: 710
- dicke: 209,2; 215
- dünne: 215
- Größe: 702
- nicht auffindbare: 212
- staubige: 201
- umgeschichtete: 710
Bücherfeindliche Veröffentlichungen: Kapitel VI
Bücherwurmbeauftragter: 306,3
Bücherwürmer: 209,Anm.2; 306
Bücherwurmhege: 306,3
Bücherwurmpflege: 306,3
Bunt: 310,3
Cafeteria: 510
CD
- Musik: 506
- ROM: 507
- Sonstige: 507,2
CD-Aufnahmen: 515,Anm.
Ceran-Feld: 505
Chef/in: 208; 516,Anm.2
s. auch: Abteilungsleiter/in, : Bereichsleiter/in
Chemisches Institut: 307,Anm.2
Cityroller: 104,2
CPB: 102,2
Dämpfe, giftige: 512,Anm.
Dämmerschoppen: 515
Darstellung, bibliographische: 302
Datenverwirranlage, endgültige: 301
Dateiname: 605
Datennetz: 708
Dauereinrichtungen: 103,3
Dekor: 510
Dia-Format: 511
Dicke Bücher: 209,2; 215
Direktorialer Erlaß: 313
Disketten: 508
Dissertationen: s. auch: Hochschulschriften
- theologische: 502
Division: 216, 604
Doktorand: 401
Dokumentenechter Stift: 311,4
Dräcker, Edmund F.: 403, 704, Literaturverzeichnis
Drei-Einhalb-Zoll-Disketten: 508,2
Dünne Bücher: 215
Durchlesen, vollständiges: 203; 204
Durchsatzerhöhung: 711
Durchstreichen: 211 s. auch: Tilgen
e.: 604
Ecke des Regals, hinterste: 210,1
EDV: 301
Einband: 310,1; 310,5
Eineinhalb-Zoll-Disketten: 508,1
Einrahmen
- Bilder: 206,1
- Dias: 511
Einstimmige Beschlüsse: 404,2
Einweg-Handschuhe: 508,1
Einzelne Mikrofiches: 510
Eklige Veröffentlichungen: Kapitel VI
EKÜs: 506; 508
Elektroherd: 505
Ende des Katalogs: 310,5
Endgültige Datenverwirranlage: 301
England, Ausflüge nach: 510
Enthaltene Werke: 405
Entsorgung: 512
Entstauben, geräuschvoll: 201
E-Publikationen: Kapitel VI
Erfinden von Verfassern: 309,Anm.2
Ergänzungen: 311,4
Erhaltung der Arbeitsmoral: Kapitel I
Erlaß, direktorialer: 313
Erscheinungsjahr: 217; 218
Erscheinungsort: 305
Erste-Hilfe: 104,2,Anm.
Erwerbung
- Arbeitsmaterial: 514,Anm.1
- CD: 507
- Mikrofiche: 509
- Mikrofilmlesegeräte: 511
- Urheber: 213
Eselsohren: 205
Etatkostenüberwachungsstelle: 506; 508
Europa: 712
Expertengruppe Kunst: 514
Farbe: 310,1; 310,2; 310,3;
310,4
Farben: s. auch: bunt, kunterbunt, grau
Fasching: 502
Fasnet: 502
Felldorfer Narrenzunft: 502; 704,Anm.2
Festschriften: 402
Fettfinger: 208
Fettflecken: 208
Fichemobile: 502
Filme: 511; 512
Finnisch: 210,1
Flecke: 208; 307,2Anm.1,
s. auch: Wasser-, Tee-, schokoladen-, Fett-
- nicht identifizierbare: 307,2,Anm.2
Fliegen: 209,1
Fliehende Sammelwerke: 407
Flohmarkt: 503
Flüchtende Sammelwerke: 407
Format: 215
- Dia-: 511
- internationales Titelkarten-: 509
Fortlaufende Sammelwerke: 407
Frei erfundene Verfasser: 309,Anm.2
Freitag: 308
Frisbee-Scheiben: 104; 505
Frustbonbonautomat: 103,3
Funktionsbezeichnungen: 313
Fußnote: 307,1
Fußnote, lokale: 306,1; 307,2
Garderobe: 706
Gebäck: 103,1
Gefahr des Anstoßens: 102
Gefeierte: 402
Gelierzucker: 503
Gemälde: 514
Geräte: 504; 511
Geräuschvolles Entstauben: 201
Gerahmt
- Bilder: 206,1
- Dias: 511
Geselliges Beisammensein: 515
Gesichtspunkte, ästhetische: 303,1
Getränke: 105
Gewässer: 403
Giftige Dämpfe: 512,Anm.
Girlanden: 502
Gladiatoren: 706
Glockenspiele: 515
Glückwunschschreiben: 402
Grab: 402
Graue Pappschachteln: 310,5
Großmutter
- mütterlicherseits: 605
- Vorname: 605
Gucki: 511,Anm.1
Gymnastik: s. Ausgleichsgymnastik
Haltbarmachung: 503
Hamburg: Vorwort 4. Aufl.
Handschuhe, Einweg-: 508,1
Haupteintragung: Kapitel III; 310,1;
310,3; 311,5; 404,2
Hauptsachtitel: 311,1; 311,5
s. auch: Sachtitel
Haupttitelseite: 309,Anm.1
Hauseigenes Orchester: 515
Hausfrauen: 503
Hausfreunde: 503
Hausmänner: 503
Hausmeister: 209,2
Herausschneiden von
- Bildern: 206
- Werken: 405
Herdplatten: 505
Highlander: 706
Hinterste Ecke des Regals: 210,1
Hochschulschriften: 401 s. auch: Dissertationen
Hochseetauglichkeit: 403
Hörensagen: 212
Hygiene: 516
Impfung: 508,1
Indisches Verbrennungsritual: 512
Individuelle Regelungsbedürfnisse: 409
Insekten: 209,Anm.1 s. auch: Fliegen,
Mücken, Spinnen, Bücherwürmer
Institut, chemisches: 307,Anm.2
Internationales Titelkartenformat 509
Irreführendes Schema der bibliographischen Darstellung : 302
ISBD: 302
ISBN: 216; 217; 218
Jahrtausend: 712; s. auch Millennium
Kaffeeflecken: 208
Kammerjäger: 209,2
Kapselschriften: 209
Karneval: 502
Katalogende: 310,5
Katalogschübe: 102; 312
Kickboard: 104,2,Anm.
Kirschwasserkrapfen: 103,1
Kleckern: 208
Klobürsten: 516,Anm.1
Körperschaften, Urheber: 213; 214
Kollegen:
- hilfsbereite: 702
s. auch Bearbeiter; Mitarbeiter
Konfitürig: 503
Kongresse: 403; 404
Kongressteilnehmer: 404
Kontinente: 712
Korrektur: 219 s. auch: Änderungen
Kosten: 504; 507; 514,Anm.1
Kreislauf: 702
Krümeln: 208
Kunst, Expertengruppe: 514
Kunterbunt: 310,3
Ladies: 313
Laufzettel: 703
Leerparagraph: 409
Lektüre der Vorlagen: 203; 204
Lesegerät, Mikrofilm-: 511
Lesen: s. Durchlesen
Liege: 104,1Anm.
Literaturdatenbanken: 507,1
Lochen: 508
Lokale Fußnoten: 306,1; 307,2
Lokalstammsatz, aktualisieren: 306,2
Los: 310,2
Männliche Personen: 104,3; 313
Magere Titelaufnahme: 309,Anm.2
Magnet: 508,2
Markieren von Textstellen: 204
Marmeladig: 503
Marmeladisierung: 503
Marotten: 101
Maschinenlesbarkeiten: Kapitel VI
Masseur, staatlich geprüfter: 104,3
Mathematikstudium: 705,Anm.
Mehrbändige Werke: 406
Mensa: 510
Mikrofiches, einzelne: 510
Mikrofichekatalog: 708
Mikrofiche-Sammlungen: 509
Mikrofilme: 511
Mikrofilm-Lesegerät: 511
Millenniums-Ausgabe: Vorwort 4. Aufl. s. auch Jahrtausend
Miss-Sucherlösung: 104,4; 605; 702; 707
Miss-Titelaufnahme: 104,4, 303,3, 605
Mister-Masseur-Wahl: 104,4
Mitarbeiter: 502; 515 s. auch:
Bearbeiter; Kollegen
Mitarbeiterin, schönste: 303,2
Möbelrücken: 104,3
Mombasa: 305
Mücken: 209,1
Multiplikation: 216
Musig: 503
Musik: 503; 506
Musik-CD: 506
Nachbehandlung: 307,2
Namen: 309 s. auch: Verfasser, Personen
Narrenzunft,
- Felldorfer: 502; 704,Anm.2
- Rottenburger: 502; 704,Anm.2
NBM: Kapitel VI
Nebeneintragung: Kapitel III; 404,2
Nebeneintragungsvermerk: 313,Anm.
Neumodische Maschinenlesbarkeiten: Kapitel VI
Nicht
- auffindbare Bücher: 212
- identifizierbare Flecke: 307,Anm.2
- zu ermittelnde Verfasser 309,Anm.1; 311,5
Norm-Schlagwort: 708
Normierung: 305
Online-Katalog: 708
Orchester, hauseigenes: 515
Ordnung: Kapitel III; 215
Oro-Pax: 504
Ostfriesen
- ausgebildete: 602
Papierverachtende Veröffentlichungen: Kapitel VI
Pappschachteln, graue: 310,5
Pause: 104
Personen: 309, s. auch: Gefeierte, Namen,
Verfasser
- lebende: 402
- männliche: 104,3; 313
- sonstige beteiligte: 313
- verblichene: 402
- weibliche: 303,2; 313
Personennamen: 309
Phantasie: 212
Platzersparnis: 207
Praktikanten: 513
Prüfung
- Hochschulschriften: 401
- ROK-UB: 603
Quersumme: 604
Rahmen
- Bilder: 206,1
- Dias: 511
Raubkopie: 506
Rauch: 309
Recherchierbarkeit: 311,5
Regal, hinterste Ecke: 210,1
Regalebenen: 702
Regelungsbedürfnisse, individuelle 409
Regen: 709
Regensburg: Vorwort 4. Aufl.
Römische Zahlen: 705
ROK-AV: Kapitel V
ROK-NBM: Kapitel VI
ROK-SE: Kapitel VII
Rottenburger Narrenzunft: 502
Rückentitel: 311,3, s. auch: Sachtitel
Ruheraum: 104,1Anm.
Sacherschließung: Kapitel VII
Sachtitel: 311 s. auch: Hauptsachtitel, Rückentitel
Sammelwerke, fortlaufende: 407
Schachteln: 310,5
Schätze: 212
Schall: 309
Schallplatten: 505
Schema der bibliographischen Darstellung: 302
Schlagwortketten: 704; 705; 707; 709
Schneiden: s. Herausschneiden, Zurechtschneiden
Schöne Bilder: 206,1
Schönste Mitarbeiterin: 303,2
Schokoladenflecken: 208
Schrifttumsgattungen, unerfreuliche: Kapitel IV
Schutz: 508
Schweine: 208
Schwerin: Vorwort 4. Aufl.
Schwung: 702
Schwimmwesten: 403
Seemannsgarn: 704
Seitenzahl: 216; 217; 219;
304
Server: 604
Signatur: 219; 702 s. auch: Standortnummer
Sonderausbildung: 306,3
Sonderregeln: 102,2; 301
Sonstige
- beteiligte Personen: 313
- CD-ROMs: 507,2
Spiele: 513
Spiele-Kommission: 513
Spinnen: 209,1
Sport: 104,2,Anm.
Sprachen: 311,5 s. auch: Finnisch, Ungarisch
- unerfreuliche: 210,2; 408
Sprachenreihe: 311,5
Staatlich geprüfter Masseur: 104,3
Standortnummer: 216; 217; 219
s. auch: Signatur
Statistik: 711
Staub: 202
Stellvertreter: 516
Stift, dokumentenechter: 311,4
Stifte: 514
Streichen: s. Durchstreichen, Tilgen
Stühle: 104,2
Subtraktion: 219
Suche
- abwechslungsreiche: 702; 703
- kommunikative: 702; 703
- nach Büchern: 702; 703
Sucherlösung: Kapitel VII
Tablett: 510
Tapetenwechsel: 206,2
Taschenrechner: 604; 705,Anm.
Taucherausrüstung: 403
Tauglichkeit: 403; 513
Tausender: 304
Teeflecken: 208
Terminatoren: 706
Textmarker: 204
Textstellen markieren: 204
Themen, überflüssige: 401
Theologische Dissertationen: 502
Tilgen, mit Tipp-Ex: 214; 602
Timbuktu: 305
Tipp-Ex: 214; 602
Tippfehler: 602
Tische: 104,2
Titelaufnahme, magere: 309,Anm.2
Titelaufnehmer: s. Bearbeiter
Titelblatt, unwichtige Stellen: 211
Titelkarten: 219
Titelkartenformat, internationales: 509
Toilettenbürste: s. Klobürste
Tonträger: s. Kapitel V
Typographische Besonderheiten: 303,1
U-Boot: 403
Überflüssige Themen: 401
Übersicht: 311,1; 311,5
Umarbeiten: 505
Umlauf: 506
Umschichten von Büchern: 702
Umweltfeindlich: Kapitel V
Umzug: 502
Unerfreuliche
- Schrifttumsgattungen: Kapitel IV
- Sprachen: 210,2; 408
- Veröffentlichungen: Kapitel VI
Ungarisch: 210,1
Ungerade Zahlen: 304
Unterverzeichnis: 604
Unwichtige Stellen, Titelblatt: 211
Urheber: 213; 214
Verblichene: 402
Verbreitung
- ROK-SE: 712
Verbrennungsritual, indisches: 512
Verdünnisierende Sammelwerke: 407
Verduftende Sammelwerke: 407
Verfasser: s. auch: Namen, Personen
- frei erfundene: 309,Anm.2
- nicht zu ermittelnde: 309,Anm.1; 311,5
- von E-PUBs: 603
Vergessen: 210,1
Verloren gegangene
- Bücher: 212
- Übersicht: 311,1
Vermehrungszustand: 306,2
Veröffentlichungen
- abstruse: Kapitel V
- bücherfeindliche: 601
- eklige: 601
- papierverachtende: 601
- unerfreuliche: 601
Veröffentlichungsverbot: 401
Verschieben: 104
Verspannungen: 104,3
Vertippen: 219
Video-Filme: 512
Virus: 508,1
Vollständige Werke: 406
Vollständiges Durchlesen: 203; 204
Vorlagen
- be- und verarbeiten: Kapitel II
- lesen: 203; 204
Vorlieben: 101
- der Bearbeiter: 101
- individuelle: 101
Waffen: 706
Wasserflecken: 208
Weck-Gläser: 503
Weglaufende Sammelwerke: 407
Werken: 405
Weibliche Personen: 303,2; 313
Weihnachts-Ausgabe: Vorwort 4. Aufl.
Weihnachtsfeier: 515
Werke
- beigefügte: 405
- enthaltene: 405
- mehrbändige: 406
- vollständige: 406
Wohlbefinden, ästhetisches: 310,5
Wurzel: 705
Zählen von Bücherwürmern: 306,1
Zahlen: s. auch: Ziffern
- römische: 705
- ungerade: 304
Zahlenwert: 219
Zahnbürsten: 516
Zahnpasta: 105; 516, Anm.2
Ziffern: 216; 219, s. auch:
Zahlen
Zitronenfalter: 103,1,Anm.1
Zöpfe, alte: 704,Anm.1
Zurechtschneiden von Mikrofiches: 509
Zurückhalten: 407
Zusatzprüfung, Hochschulschriften: 401
Zweifelsfälle: 303,2; 310,2; 702
3-1/2-Zoll-Disketten: 508,2
5-1/4-Zoll-Disketten: 508,1